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Die Gasanlage im Wohnmobilt muss alle zwei Jahre überprüft werden Foto: Weinsberg

Tipp der Woche: Gasprüfung im Freizeitfahrzeug - Alle 2 Jahre Pflicht

Sicherheit ist wichtig: Gasanlagen in Freizeitmobilen müssen wieder regelmäßig geprüft werden.  

Die Flüssiggasanlage in Reisemobil und Wohnwagen muss wieder alle zwei Jahre geprüft werden. Mit dem neuen Paragraf 60 ,,Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" wird die Gasprüfung (G 607-Prüfung) Teil der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wie der Deutsche Verband Flüssiggas (DFVG) mitteilt. Zum Hintergrund: Im Januar 2020 wurde die Überprüfung der Gasanlage im Rahmen der HU ausgesetzt, im April 2022 die Pflicht dazu aus der entsprechenden Richtlinie gestrichen.  

Der Check der Gasanlage erfolgt unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und kann von anerkannt Sachkundigen durchgeführt werden. Die Kosten liegen nach ADAC-Angaben zwischen 40 und 80 Euro, der Zeitaufwand beträgt ca. 20 bis 45 Minuten.  

Der Check ist nicht nur turnusmäßig Pflicht, er muss auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen erfolgen. Liegt bislang keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Bußgelder werden für die Missachtung der Prüfpflicht fällig und sind nach der Länge der Fristüberschreitung (15 bis 60 Euro) gestaffelt.  

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