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mid Groß-Gerau - Wer in seinem Camper oder Caravan außerhalb von Campingplätzen übernachten möchte, sollte sich vorher gut informieren, wo man wie lange stehen bleiben darf. Siggy Nowak / pixabay.com

Camping und Co.: Was erlaubt ist und was nicht

Mit über 12.000 neuen Freizeitfahrzeugen verzeichnete die Reisemobilbranche allein im April 2024 einen Zuwachs von über 20 Prozent. Anlass genug, einen Blick auf die juristische Seite von Camping und Co. zu werfen.


Mit über 12.000 neuen Freizeitfahrzeugen verzeichnete die Reisemobilbranche allein im April 2024 einen Zuwachs von über 20 Prozent. Anlass genug, einen Blick auf die juristische Seite von Camping und Co. zu werfen. Zum Campingtag am 21. Juni 2024 haben die Experten der ARAG-Versicherung einige Fakten zusammengetragen.

Wie schnell darf ich mit Wohnwagen und Wohnmobil fahren?
Für Pkw mit Wohnwagen-Anhänger gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern (km/h). Wer schneller fahren will, kann eine Tempo-100 km/h-Sonder-Zulassung beantragen. Doch dafür darf das Gewicht von 3,5 Tonnen nicht überschritten werden. Voraussetzung sind zudem hydraulische Stoßdämpfer und höchstens sechs Jahre alte zugelassene Reifen am Wohnwagen mit dem Geschwindigkeitsindex L.

Die zugelassene Geschwindigkeit für Wohnmobile ist abhängig vom Gewicht des Gefährts: Bis 3,5 Tonnen ohne Anhänger gibt es auf der Autobahn keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Auf der Landstraße gilt Tempo 100. Mit Anhänger sind allerdings nur 80 km/h erlaubt. Wiegt das mobile Heim mehr als 3,5 Tonnen, sind ohne Anhänger auf der Autobahn 100 km/h und auf der Landstraße 80 km/h erlaubt. Mit Anhänger sind auf der Autobahn 80 km/h, auf Landstraßen sogar nur 60 km/h zulässig.

Wo darf ich das Reisemobil abstellen?
Wer in seinem Camper oder Caravan außerhalb von Campingplätzen übernachten möchte, sollte sich vorher gut informieren, wo man wie lange stehen bleiben darf, denn Wildcampen ist in den meisten Ländern absolut tabu und wird mit hohen Bußgeldern bestraft. In Deutschland darf man eine Nacht in seinem Reisegefährt am Straßenrand von öffentlichen Straßen verbringen, um seine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Doch der ausgesuchte Stellplatz muss auch explizit für Wohnmobile erlaubt sein. Und man sollte natürlich weiterfahren, sobald man ausgeschlafen hat.

Das Abstellen von Reisemobilen auf allgemein zugänglichen Straßen ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt (Paragraf 12 Absatz 3b). Danach darf ein abgekoppelter Wohnwagen nicht länger als 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Wer das Verbot missachtet, muss 20 Euro Strafe zahlen. Angekoppelte Caravans und Wohnmobile dürfen hingegen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Wiegt das Wohnmobil allerdings mehr als 7,5 Tonnen, darf laut StVO innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.

Achtung Tunnel!
Ein Wohnmobil ist nicht nur breiter als ein normaler Pkw, sondern auch höher. Vor allem mit verbauten Alkoven erreichen Fahrzeuge deutlich über drei Meter. Wer diese Dimensionen nicht gewöhnt ist, sollte besondere Vorsicht im Verkehr walten lassen. In Alleen mit Baumbestand könnten tiefhängende Äste für Kratzer auf dem Dach sorgen und auch einige vor allem ältere Tankstellen haben sehr niedrige Decken im Außenbereich, so dass es knapp werden könnte. Auch Tunnel und Unterführungen sind oft Höhen begrenzt. Entsprechende Warnhinweise sollten auf keinen Fall ignoriert werden.

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