Falschparker muss Schienenersatzverkehr zahlen

Das fällt dann wohl unter die Rubrik 'ziemlich dumm gelaufen': Zuerst verwechselte ein Autofahrer aus Frankfurt die Trambahngleise mit einem Parkplatz, dann sollte er den Schienenersatzverkehr per Taxi bezahlen. Deshalb zog er vor den Kadi.


Das fällt dann wohl unter die Rubrik "ziemlich dumm gelaufen": Zuerst verwechselte ein Autofahrer aus Frankfurt die Trambahngleise mit einem Parkplatz, dann sollte er den Schienenersatzverkehr per Taxi bezahlen. Deshalb zog er vor den Kadi.

Weil die Straßenbahnen wegen des Falschparkers blockiert waren, holte die Verkehrsgesellschaft einen Abschleppwagen und setzte bis nach Abschluss der Aktion Taxis ein. Kostenpunkt: 970 Euro. Diese Summe sollte der Autofahrer zusätzlich zu Abschleppgebühr und Strafzettel zahlen. Vor Gericht meinte der Blockierer, ein Schadensersatzanspruch scheitere daran, dass kein gezielter Eingriff in den Gewerbebetrieb der Gesellschaft vorlag und sich diese mit dem Abschleppen zu viel Zeit gelassen habe, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied: Die Verkehrsgesellschaft sei aus dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet gewesen, einen Schienenersatzverkehr einzurichten. Der Autofahrer sei dafür verantwortlich und daher schadensersatzpflichtig. Ein günstigeres Mittel als der Einsatz von Taxis war für die Richter nicht ersichtlich. Eine andere gleich effiziente Beförderungsmöglichkeit für die Passagiere der blockierten Straßenbahn sei zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht möglich gewesen (AZ: 32 C 3586/16 (72).

STARTSEITE