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mid Groß-Gerau - Ist der Kindersitz hinter dem Fahrer angebracht, hat dieser freie Sicht. Conny Kurz / TÜV Süd

Mit Fahrrad-Kindersitz sicher unterwegs

Der Fahrrad-Kindersitz ist für tägliche, kurze Strecken innerorts geeignet und besonders praktisch, wenn man nur mit einem Kind unterwegs ist. Verstellbare Gurte und Fußstützen sorgen dafür, dass der Sitz an die Größe des Kindes angepasst werden kann und mitwächst.


Der Fahrrad-Kindersitz ist für tägliche, kurze Strecken innerorts geeignet und besonders praktisch, wenn man nur mit einem Kind unterwegs ist. Verstellbare Gurte und Fußstützen sorgen dafür, dass der Sitz an die Größe des Kindes angepasst werden kann und mitwächst. Doch manche Frage muss geklärt sein.

Zum Beispiel: Ab wann darf mein Kind mitfahren? "Grundsätzlich gilt: Ein Kind darf erst dann in einem Fahrradkindersitz transportiert werden, wenn es mindestens für die Dauer der Fahrradfahrt selbstständig sitzen kann", sagt Martin Schmied, Sicherheitsexperte bei TÜV Süd. "Das kommt ganz auf die Entwicklung an, ist in der Regel aber zwischen dem zehnten und zwölften Monat der Fall." Hier müssten Eltern individuell entscheiden.

Viele Hersteller geben außerdem eine Gewichtsuntergrenze von neun Kilogramm an, die ebenfalls eingehalten werden sollte. Die Obergrenze hängt vom Sitztyp ab: Frontsitze sind in der Regel bis 15 Kilogramm zulässig, Rücksitze bis zu einem Gewicht von 15 bis 22 Kilogramm. Auch für die Stehhöhe des Kindes gelten Obergrenzen - bei Frontsitzen darf diese maximal 93 Zentimeter, bei Rücksitzen 110 Zentimeter betragen.

Wenn ein Kind auf dem Fahrrad transportiert wird, steht Sicherheit an erster Stelle. Das gilt laut Straßenverkehrsordnung:

- Wer ein Kind auf einem Fahrrad oder einem Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h transportiert, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

- Kinder unter sieben Jahren dürfen nur dann mit dem Fahrrad im Straßenverkehr transportiert werden, wenn sie sich in einem speziellen Kindersitz befinden. Dabei muss dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Unterdessen darf der Kindersitz zwischen Lenker und Fahrer sowie hinter dem Fahrer in Fahrtrichtung angebracht werden. Da das Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls bei einer Anbringung hinter dem Fahrer am geringsten ist, rät der Experte zu dieser Variante. Außerdem ist das Kind so besser vor Wind geschützt, das Blickfeld des Fahrers ist nicht eingeschränkt und er ist weniger abgelenkt.

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