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@ lukasbieri (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Arbeit und Freizeit neu entdecken – der Führerschein macht es möglich

Ein Führerschein steht heutzutage für mehr als nur die sprichwörtliche Freiheit. In der Regel sind Arbeit und Freizeit abhängig von einer Fahrlizenz. Doch welche Führerscheinklasse befähigt welche Fahrzeugklasse? Eine Neuregelung der verschiedenen Führerscheinklassen im Jahr 2013 wirft auch Jahre später noch viele Fragen auf. Vom Fahrrad bis zum Wohnmobil, welche Führerscheinklasse ist nun erforderlich?

Die Unterscheidung der Führerscheinklasse – mobile Freiheit erleben

Sechzehn Führerscheinklassen sind nach der Neuregelung entstanden. Aus den bekannten sieben wurde ein Szenario der Unterteilung geschaffen, dass selbst Jahre später noch so manchen Fahrlehrer bei genauerer Nachfrage zum Nachschlagen bringt. Wer sich für einen Führerschein in Aachen interessiert, der wird ohne eine professionelle Hilfestellung nicht auskommen.

In der Regel beginnt alles mit der Fahrererlaubnis der Klasse B, der sogenannte Autoführerschein. Das ist die Grundlage für viele weitere höhere Klassen. Denn wer zum Beispiel einen LKW oder BUS-Führerschein erwerben möchte, der benötigt zuerst die Klasse B. Natürlich ist bereits mit dem Auto der Wunsch der Freiheit möglich. Doch jeder Kofferraum ist begrenzt und Camperfeeling kommt nur schwerlich auf. Also lautet der nächste konsequente Schritt Wohnwagen oder Wohnmobil, der Traum der Freiheit wird jetzt greifbar.

Wohnwagen oder Wohnmobil – welche Fahrerlaubnisklasse wird benötigt?

Kennen Sie noch die alte Klasse 3? Die betrifft alle Führerscheinerwerber, die ihre Fahrerlaubnis noch vor 1999 erworben haben. Hier gilt freie Fahrt mit Wohnwagen oder auch dem Wohnmobil. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 7,5 t. Und Fahrzeuggespanne dürfen sogar mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,7 t bewegt werden. PKW mit Wohnwagen oder selbst ein Reisemobil mit Anhänger sind bewegbar. Freie Fahrt mit dem rosafarbenen Führerschein.

Wer direkt die sogenannte Führerscheinklasse B erworben hat, der benötigt einige Up-Dates, um letztendlich die gleichen Gespanne bewegen zu dürfen. Maximales bewegbares Gewicht? 3,5 t. Das bedeutet, eine Vielzahl der zugelassenen Wohnmobile haben eine Zulassung bis 3,5 t. Das passt also. Doch nach ein paar Jahren soll es größer und auch schwerer werden. Was nun?

Hier sind die Kombinationen der Buchstaben BE, C1 oder gar CE interessant. Letztere Kombination steht für die Bewegung der großen LKW-Fahrzeuge. Das ist natürlich eine Preisfrage und ob es wirklich lohnenswert ist, das sei dahingestellt. Hier kann jede Fahrschule im Vorfeld eine beratende Funktion übernehmen. Die Klasse BE ist aktuell die beliebteste Option und lässt sich auch relativ schnell umsetzen.

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