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Ungeimpfte Lkw-Fahrer haben es schwer Foto: MAN

Ungeimpfte Lkw-Fahrer - Kabinenschlafverbot kaum einzuhalten

Lkw-Fahrer müssen auf längeren Touren ihre Ruhezeiten einhalten. Für Ungeimpfte ist das vielerorts schwierig.  

Ungeimpfte Lkw-Fahrer bekommen vielerorts Probleme beim Übernachten. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, unterliegen sie in zahlreichen Bundesländern einem Beherbergungsverbot, wenn sie die 2G-Regeln nicht erfüllen. Ausnahmen für dringende und nicht-touristische Fälle gibt es nur in einigen Ländern, etwa in Bayern. 

Für eine weitere Verschärfung der Situation sorgt das Kabinenschlafverbot während der längeren vorgeschriebenen Ruhezeiten. ,,Wenn in bestimmten Bundesländern bei Übernachtungen aus beruflichen Gründen der fehlende Genesenen- oder Geimpftenstatus (2 G) nicht durch einen negativen Coronatest kompensiert werden kann, erscheint es dort für ungeimpfte LKW-Fahrer schwierig, eine für die Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit geeignete Unterkunft zu finden und damit das Kabinenschlafverbot einzuhalten", heißt es in einer Stellungnahme der Wissenschaftler. 

Keine Probleme hingegen machen nach Einschätzung der Experten Versorgung und persönliche Hygiene in Fahrpausen. An Raststätten mit 2G-Regelung gebe es die Möglichkeit zur Mitnahme von Essen, die Nutzung von Duschen und Toiletten sei in der Regel nicht eingeschränkt.  

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