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mid Groß-Gerau - Zu den Vorteilen der "Huckepack-Lösung" gehören einfache Montage, die niedrige Ladehöhe und der geringe Luftwiderstand während der Fahrt. Dekra

Fahrräder auf dem Heckträger gut gesichert

Beim Transport von Fahrrädern mit dem Pkw ist die 'Huckepack-Lösung' beliebt. Hinsichtlich Montage und Betrieb des Heckträgers ist vor allem aus Sicherheitsgründen allerlei zu beachten.


Beim Transport von Fahrrädern mit dem Pkw ist die "Huckepack-Lösung" beliebt. Zu den Vorteilen gehören einfache Montage, die niedrige Ladehöhe und der geringe Luftwiderstand während der Fahrt. Hinsichtlich Montage und Betrieb des Heckträgers ist vor allem aus Sicherheitsgründen aber allerlei zu beachten. Hierzu hat die Prüforganisation Dekra die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

Wer sich mit dem Gewicht etwa von Pedelecs schwer tut, kann sich bei manchen Träger-Modellen sogar mit einer Mini-Laderampe das Aufladen leichter machen. Beim Heckträger wird das Fahrrad in eine Trageschiene gesetzt, mit einem Bügel am Rahmen fixiert und an den Rädern mit Halteschlaufen festgespannt. Eine zusätzliche Sicherung mit Spanngurten am Träger oder Fahrzeug sorgt für zusätzlichen Halt und reduziert Schwingungen bei der Fahrt.

Vor dem Losfahren gilt es, alle Teile zu entfernen, die sich unterwegs lösen können, wie etwa Gepäckkorb, Luftpumpe oder Trinkflasche. Bei Elektro-Bikes muss auch der Akku im Fahrzeuginneren stoßgeschützt verstaut werden. Für längere Fahrten empfehlen sich Abdeckungen fürs Pedelec, die empfindliche Elektrik-Teile wie Bedienelemente, Akku-Kontakte und Display vor Regen und Schmutz schützen.

Die Radträger lassen sich zum Öffnen der Heckklappe in der Regel nach hinten kippen. Daher vor dem Start besser nochmal prüfen, ob der Träger korrekt eingerastet ist. Das Fahrzeug darf mit Träger und Fahrrädern insgesamt nicht breiter als 2,55 Meter sein. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Fahrzeugleuchten hinaus, muss man sie, etwa bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, mit einem roten Licht kenntlich machen.

Zum Saisonstart verdient die Anhängekupplung als tragendes Teil besondere Aufmerksamkeit. Die Kugelstange der AHK muss selbst bei festem Rütteln ohne Spiel in der Halterung sitzen und für den Betrieb entsprechend der Bedienungsanleitung abgeschlossen sein. Richtig montiert wird bei manchen Modellen dann ein grünes Feld sichtbar. In einigen neueren Fahrzeugen wird der Verriegelungsstatus sogar im Cockpit angezeigt. Kontrollieren sollte man auch, ob Kabel und Steckverbindung in Ordnung sind und die Leuchten am Radträger einwandfrei funktionieren.

Zudem ist darauf zu achten, dass der Heckträger fest auf dem Kugelkopf sitzt, vorschriftsmäßig festgeklemmt und gesichert ist. "Prüfen Sie auch die Schraubverbindungen am Radträger und ziehen Sie sie bei Bedarf nach", empfiehlt Luigi Ancona, Unfallexperte bei Dekra.

Wichtig ist auch, dass die Tragfähigkeit des Trägers für das Gewicht der transportierten Fahrräder ausreicht. Zwei moderne Pedelecs bringen meist bereits ohne Akkus rund 50 Kilogramm auf die Waage. Auch die AHK-Stützlast muss passen. Ihr Wert muss größer sein als das Gewicht der Fahrräder plus das Eigengewicht des Trägers. Hier hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges weiter.

Ein beladener Fahrradanhänger am Heck verändert das Fahrverhalten des Fahrzeugs. Ein 70 bis 80 Kilogramm schwerer "Rucksack" am Heck entlastet die Vorderachse und verschiebt den Fahrzeugschwerpunkt weiter nach hinten. "Damit leidet die Fahrstabilität etwas und das Fahrzeug wird anfälliger für Seitenwind", erklärt Ancona. "Auch der Bremsweg verlängert sich." Deshalb gelte es, mit beladenem Fahrzeug noch vorsichtiger und aufmerksamer zu fahren.

Wer mit Fahrrädern am Heck ins Ausland reist, sollte sich nach Empfehlung von Dekra vorab - zum Beispiel bei seinem Automobilclub - informieren, ob am Heckträger eine spezielle Kennzeichnung erforderlich ist. In Italien, Spanien und Portugal beispielsweise ist eine weiß-rot schraffierte, reflektierende Warntafel im Format 50 mal 50 Zentimeter vorgeschrieben. Bei Verstößen wird je nach Land ein Bußgeld von 80 bis 200 Euro aufwärts fällig.

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