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Werden Versicherungsnehmer über die Erhöhung der Kfz-Versicherung erst im November informiert, haben sie oft ein Sonderkündigungsrecht bis in den Dezember hinein Foto: SP-X

Ratgeber: Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung - Historischer Anstieg der Tarife

Eigentlich ist der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel ja vorbei. Dennoch haben Versicherungsnehmer auch dann noch Möglichkeiten, aus einem ungünstigen Vertrag auszusteigen.

Wie jedes Jahr gilt der 30. November als Stichtag für den Wechsel einer Kfz-Versicherung. Doch wer diesen Termin verpasst, kann später möglicherweise noch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses besteht unter anderem, wenn die Versicherungsgesellschaft den Tarif erhöht hat. Erhält ein Versicherungsnehmer eine höhere Beitragsrechnung, bleibt ihm anschließend ein vierwöchiges Recht zur Kündigung. Sollte also eine Versicherung erst im November über eine Erhöhung informieren, können Versicherungsnehmer auch noch bis in den Dezember hinein die Kfz-Versicherung kündigen.

Wie das Vergleichsportal Verivox mitgeteilt hat, haben dieses Jahr viele Anbieter ihre Beiträge zum Teil sogar drastisch erhöht. Im Gesamtschnitt sollen die Prämien aktuell um 14 Prozent höher als im Vorjahr liegen. Als Grund für diesen historischen Anstieg nennt Verivox gestiegene Schadenquoten und höhere Reparaturkosten, welche die Kfz-Versicherer dieses Jahr ins Minus treiben. Viele Anbieter hätten deshalb ihre Beiträge für das kommende Jahr drastisch erhöht, um diese gestiegenen Kosten auszugleichen.

Nicht immer ist eine Beitragserhöhung übrigens auf den ersten Blick als solche erkennbar. Selbst wenn bei neuen Tarifen die zukünftig zu zahlende Summe sinkt, kann eine faktische Erhöhung vorliegen. Dann handelt es sich um eine verdeckte Beitragserhöhung, die man als solche nicht wahrnimmt, weil sie mit einem veränderten Schadensfreiheitsrabatt einhergeht. Denn wer in eine niedrigere Klasse wechselt, wird auch weniger zahlen. Doch oft können dabei parallel erhobene Beitragserhöhungen die Einsparungen (teilweise) aufheben. Ob die Versicherung teurer geworden ist, lässt sich recht einfach am sogenannten Vergleichsbetrag ablesen. Sollte dieser unterhalb des neuen Beitrags sein, liegt eine Beitragserhöhung vor, was zur Sonderkündigung berechtigt.

Eine weitere Möglichkeit für eine vierwöchige Sonderkündigungsfrist ergibt sich nach einem Schaden. Oft ändert sich nach der Schadenregulierung der Versicherungstarif, was es dem Versicherungsnehmer ebenfalls erlaubt, sich nach einer günstigeren Alternative umzuschauen.

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