Sicher auf zwei Rädern im Herbst
Um sicher auf dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec durch den Herbst zu radeln, gilt es einiges zu beachten.
Auf was zu achten ist, um auch auf dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec sicher durch den Herbst zu radeln, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.
Herabgefallenes, feuchtes Laub, kann ziemlich rutschig sein und auf dem Rad zur echten Herausforderung werden. Sind die Reifen schon abgefahren, rutschen sie schneller. Ist bereits das Gewebe zu sehen, sollten die Reifen dringend gewechselt werden. Um den Grip auf der Straße zu erhöhen, lohnt im Herbst der Umstieg auf ein breites und grobstolliges Profil.
Wird das Rad auch im Winter bei Schnee und Eis genutzt, sollten gleich spezielle Winterreifen passend zum Fahrrad aufgezogen werden. Optimalerweise sind diese sogar mit Spikes ausgestattet, die zwar beim Fahren etwas lauter sind, aber noch mehr Schutz vor Rutschgefahr bringen. Im Gegensatz zum Autoreifen sind Spikes in Deutschland bei Fahrradreifen kein Problem. Lediglich bei schnelleren S-Pedelecs sind sie verboten, da die motorisierten Räder mit bis zu 45 km/h als Kraftfahrzeug klassifiziert werden.
Zwei Aufgaben erfüllt die Kleidung im Herbst: Einerseits schützt sie vor Wind und Wetter, andererseits erhöht sie die Sichtbarkeit. Kleidungsstücke sollten möglichst signalfarben oder zumindest hell sein. Entweder sind reflektierende Elementen bereits integriert oder können ergänzt werden. Um den Kopf warmzuhalten, können enganliegende Mützen unter dem Fahrradhelm getragen werden. Zu dick sollten sie allerdings nicht sein, da sonst der Helm seine Schutzfunktion nicht mehr optimal erfüllen kann.
Auch die eigene Beleuchtung am Rad darf nicht vergessen werden. Sie trägt nicht nur maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, sondern ist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Demnach müssen Fahrräder bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen über sogenannte "lichttechnische Einrichtungen" verfügen. Die Beleuchtung muss nicht dauerhaft montiert sein, aber im Fall der Fälle funktionsfähig korrekt am Rad positioniert werden. Bei abnehmbaren Scheinwerfern nicht vergessen den Akku aufzuladen oder Ersatzbatterien mitzunehmen. Ob sie tatsächlich für den Straßenverkehr zugelassen sind, ist am Prüfzeichen erkennbar. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben "K" und weiteren Ziffern.
Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, müssen ein weißer Frontscheinwerfer, eine rote Rückleuchte und verschiedene Reflektoren angebracht sein. Dazu gehören an jedem Pedal zwei gelborangene, hinten am Rad ein roter und vorne ein weißer Reflektor, der auch im Scheinwerfer oder Rücklicht integriert sein darf. Auch die Laufräder müssen mit Reflektoren ausgestattet sein: Entweder pro Rad zwei gelbe, weiße Reflektorhülsen an jeder Speiche oder ein umlaufender weißer Ring an der Flanke jedes Reifens. Dieselben gesetzlichen Vorgaben gelten auch für Räder mit Anhänger.
Aber auch Brems-, Fern- und Tagfahrlicht lassen sich am Rad nachrüsten. Bei E-Bikes und Pedelecs sollte das am besten von einer Werkstatt erledigt werden, da die Beleuchtungselemente für die Energieversorgung häufig direkt mit dem Motor verbunden werden müssen.