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mid Groß-Gerau - Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy am Ohr ist verboten, das haben inzwischen wohl die meisten Autofahrer mitbekommen. GTÜ

Handy im Auto: Was alles verboten ist

Dass das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy am Ohr verboten ist, haben inzwischen wohl die meisten Autofahrer mitbekommen - auch wenn sich längst nicht alle dran halten. Klar ist auch, dass das Verfassen einer SMS vom Verkehrsgeschehen ablenkt und deswegen gleichfalls untersagt ist. Aber wie steht es um das Kommunizieren über ein auf laut gestelltes Handy, das auf dem Beifahrersitz liegt?


Dass das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy am Ohr verboten ist, haben inzwischen wohl die meisten Autofahrer mitbekommen - auch wenn sich längst nicht alle dran halten. Klar ist auch, dass das Verfassen einer SMS vom Verkehrsgeschehen ablenkt und deswegen gleichfalls untersagt ist. Aber wie steht es um das Kommunizieren über ein auf laut gestelltes Handy, das auf dem Beifahrersitz liegt? Oder mit der Navigation vom abgelegten Mobiltelefon, die dank eindeutiger Sprachanweisungen gut funktioniert, auch ohne ständigen Blick aufs Display?

Ebenfalls klare Sache: Beides ist nicht gestattet - weil man für solche Aktionen meist zuvor das Handy in die Hand nimmt. Abhilfe verspricht allenfalls eine Smartphone-Halterung, sofern ein kurzer Blick zur Gerätebedienung genügt. Fürs Telefonieren rät die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) grundsätzlich zu einer Freisprecheinrichtung. Einfache, aber absolut brauchbare Geräte lassen sich einfach nachrüsten oder können etwa auf die Sonnenblende gesteckt werden.

Grundsätzlich darf laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder der Organisation dient nur benutzten, wenn selbiges dazu weder aufgenommen noch gehalten werden muss. Eine Sprachsteuerung oder eine Vorlesefunktion sind ausdrücklich erlaubt und ebenso eine kurze, "den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät".

Sinnvoll ist laut GTÜ die Handynutzung per Sprachsteuerung. Dann bleiben auch beim Annehmen eines Anrufs beide Hände am Lenkrad, und genau das will ja der Gesetzgeber erreichen. Bei einer fest eingebauten Freisprecheinrichtung gibt es in vielen Fahrzeugen Tasten fürs Annehmen und Auflegen am Lenkrad. Gespräche mit dem Handy in der Hand sind erst erlaubt, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Ein Abschalten durch die Start-Stopp-Automatik im Stau oder an der Ampel reicht nicht aus.

Übrigens: Wer auf einem rollenden Zweirad mit dem Handy in der Hand telefoniert, wird mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Ein Headset darf als Freisprecheinrichtung getragen werden, wenn es das Hören von Umgebungsgeräuschen nicht beeinträchtigt. Ein schmaler Grat - besser ist es in jedem Fall, zum Telefonieren anzuhalten, so die GTÜ.

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