Italien-Urlaub: Die Innenstadt als Bußgeld-Falle

Von wegen ''Bella Italia'': Wer im Urlaub mit seinem Auto nicht in die Bußgeld-Falle tappen will, sollte unbedingt ein paar Worte Italienisch verstehen. Zum Beispiel ''Zona a traffico limitato'' oder abgekürzt ''ZTL''. Dabei handelt es sich um eine Fahrverbots-Zone. Schon seit geraumer Zeit sind viele italienische Innenstädte für den Verkehr gesperrt.

Von wegen "Bella Italia": Wer im Urlaub mit seinem Auto nicht in die Bußgeld-Falle tappen will, sollte unbedingt ein paar Worte Italienisch verstehen. Zum Beispiel "Zona a traffico limitato" oder abgekürzt "ZTL". Dabei handelt es sich um eine Fahrverbots-Zone. Schon seit geraumer Zeit sind viele italienische Innenstädte für den Verkehr gesperrt. Der Grund dafür: So sollen die historischen Stadtzentren vom Verkehr freigehalten und dadurch die Luft- und Umweltverschmutzung verringert werden.

Urlauber die trotz entsprechender Beschilderung mit dem Auto in die "verbotene" Innenstadt fahren, werden kräftig zur Kasse gebeten. Das Bußgeld beträgt laut ADAC mindestens 80 Euro. Dieser Betrag verdoppelt sich, sofern nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Es gibt aber auch Ausnahmen: Beispielsweise für Fahrzeuge von Touristen, deren Hotels in der ZTL liegen. Dort können die Reisenden das Auto-Kennzeichen bereits vorab oder bei der Ankunft registrieren lassen und dadurch problemlos die oft videoüberwachte Fahrverbots-Zone ZTL passieren.

Auch behinderte Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis ihrer Behinderung bei der zuständigen Kommune vorlegen. Wichtig: Die Freischaltung sollte sich jeder Urlauber von Hotel oder Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können.

Das kennen viele Autofahrer so ähnlich auch von den Radarfallen in Deutschland: Auf der Suche nach einer Sehenswürdigkeit oder einem Parkplatz kann es passieren, dass man versehentlich mehrmals hintereinander in eine "ZTL" einfährt und von einer Videokamera erfasst wird - dann wird der Betrag für jede Einfahrt erneut fällig. Auch wenn der Verstoß mit einem Mietwagen erfolgt, wird abkassiert: Die Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter und berechnen darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro.

Experten raten: Auf Schilder mit Durchfahrtsverboten achten und im Zweifelsfall für die Fahrt ins Stadtzentrum auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Oder auf die Sehenswürdigkeiten verzichten und gleich einen Strandurlaub buchen. Dort ist die Zufahrt mit dem Auto erlaubt, aber auch das kann sich bis zum nächsten Urlaub wieder ändern.

STARTSEITE