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mid Groß-Gerau - Viele Gemeinden lassen bei Dauercampern den Campingplatz als Zweitwohnsitz fungieren. Ralph Häusler / pixabay.com

ARAG: Campst du noch oder wohnst du schon?

Immer mehr Deutsche leben dauerhaft auf einem Campingplatz. Der Rechtsschutzversicherer ARAG hat das Thema Dauercamping einmal unter die Lupe genommen.


Immer mehr Deutsche leben dauerhaft auf einem Campingplatz. Der Rechtsschutzversicherer ARAG hat das Thema Dauercamping einmal unter die Lupe genommen.

Weil es in Deutschland verboten ist, sich über einen unbestimmten Zeitraum irgendwo in die Natur zu stellen, mieten sich Dauercamper besser auf einem Campingplatz einen Standplatz und die zugehörigen Dienstleistungen für einen längeren Zeitraum an. Viele Gemeinden akzeptieren einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse und lassen den Campingplatz als Zweitwohnsitz fungieren. Zahlreiche Dauercamper haben sogar ihren Erstwohnsitz auf einem Campingplatz angemeldet, dafür ist allerdings die Erlaubnis des Platzbetreibers erforderlich.

Allerdings kollidieren die Vorschriften des deutschen Melderechts mitunter mit den baurechtlichen Vorgaben. Wird zum Beispiel ein Brandschutzstreifen von fünf Metern Breite nicht eingehalten, verstoßen die kleinen Parzellen gegen geltende Brandschutzbestimmungen. Mit ein paar Anbauten und Vorzelten ist eine ungehinderte Feuerwehrzufahrt schnell graue Theorie. Die ARAG Experten empfehlen daher dringend, auf Dauercamping-Arealen die Brandschutzbedingungen zu beachten.

Während der gesamten Dauer der Mietzeit müssen sich Dauercamper zudem um ihren Stellplatz und die unter Umständen darauf befindlichen Pflanzen, Bäume und Hecken kümmern. Auch das Schneeräumen auf und vor der Parzelle kann zu ihren Aufgaben gehören; hier ist ein Blick in die Platzordnung ratsam.

Eine Hausratversicherung greift in der Regel nicht bei Schäden am Hab und Gut im Campingfahrzeug, denn ein Wohnmobil ist kein festes Gebäude und damit ist die Hausratversicherung raus. Doch es gibt eine spezielle Inhaltsversicherung. Sie kann sowohl für gemietete als auch eigene Campingfahrzeuge abgeschlossen werden. Zu den versicherten Gefahren gehören beispielsweise Einbruch, Diebstahl, Brand, Unwetter oder auch ein Unfall. Alles, was nicht fest eingebaut ist, wie etwa Kleidung, Computer, Solaranlage oder Surfboard, ist im Schadensfall versichert.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch bei Wohnmobilen, die nur ab und zu bewegt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden ab, die man selbst bei einem Unfall bei anderen verursacht. Wer auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, benötigt eine Kaskoversicherung. Ob Teil- oder Vollkasko hängt davon ab, welchen Umfang an Schäden man versichern möchte. Die Teilkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, beispielsweise durch Diebstahl, Unwetter, aber auch durch Brand, Glasbruch oder Wild. Allerdings müssen die Fahrzeughalter laut ARAG mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen.

Die Vollkasko zahlt im Prinzip bei denselben Schäden, leistet zusätzlich aber auch bei Vandalismus. Darüber hinaus übernimmt eine Vollkasko die Schäden am Wohnmobil, die der Fahrer bei einem Unfall verursacht hat. Hier empfiehlt sich ein Tarif, der auch grobe Fahrlässigkeit voll absichert, damit auch unbedachte Schäden, wie etwa bei einer zu geringen Durchfahrtshöhe in einem Tunnel, abgesichert sind.

Sobald Wohnwagen oder Wohnmobil dauerhaft abgestellt und nicht mehr bewegt werden, können sie abgemeldet werden. Damit entfallen sowohl TÜV-Pflicht als auch Kfz-Steuer. Allerdings akzeptieren manche Campingplätze nur angemeldete Fahrzeuge. Bleiben die vier Campingwände angemeldet, müssen sie regelmäßig zum TÜV und sollten so auf der Parzelle geparkt werden, dass sie angekuppelt und bewegt werden können.

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