Grüne Prüfplakette läuft ab

Der TÜV erinnert: Grüne Prüfplaketten laufen bald ab. Das Fälligkeitsdatum zeigt dabei immer nach oben.


Der TÜV erinnert: Grüne Prüfplaketten laufen bald ab. Das Fälligkeitsdatum zeigt dabei immer nach oben. Bei Überschreitung der HU-Prüffristen drohen Zusatzkosten oder gar ein Bußgeld. Sogar einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg kann man bekommen.

Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette müssen bis zum 31. Dezember zur Hauptuntersuchung. Viele Autofahrer versäumen zum Jahreswechsel den HU-Termin. Für Autos, deren HU-Termin bereits seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist, sieht der Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von 15 Euro vor. "Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf die über zwei Monate überfälligen Fahrzeuge bei der HU ein umfangreicherer Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten von 20 Prozent", erklärt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen.

"Des Weiteren könnte die Versicherung im Falle eines Unfalls eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters unterstellen, sollte es sich beispielsweise nachträglich herausstellen, dass das Fahrzeug womöglich mängelbehaftet war", erläutert der Fahrzeugexperte. Bei einer überfälligen HU von mehr als vier Monaten ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Der Fahrzeugexperte warnt davor, den HU-Termin unnötig auf die lange Bank zu schieben beziehungsweise verstreichen zu lassen: "Wer sich überflüssigen Ärger, Rennerei und Zusatzkosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß vorstellen." Für Fahrzeuge mit einer abgelaufenen Prüfplakette könne durch Ordnungsämter oder die Polizei bereits im ersten Monat der Überziehung eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängt werden. Dadurch habe der Fahrzeughalter zusätzliche und unnötige Lauferei.

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