Schneller radeln mit dem S-Pedelec

Wenn das mögliche Tempo eines Pedelecs nicht mehr reicht, muss ein großes S dran: S-Pedelecs sind Elektrofahrräder, die ihre Piloten bis maximal 45 km/h beim Treten unterstützen. Das macht sie juristisch gesehen zum Kraftfahrzeug - mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Mechaniker und auch Nutzer, so der pressedienst-fahrrad (pd-f).


Wenn das mögliche Tempo eines Pedelecs nicht mehr reicht, muss ein großes S dran: S-Pedelecs sind Elektrofahrräder, die ihre Piloten bis maximal 45 km/h beim Treten unterstützen. Das macht sie juristisch gesehen zum Kraftfahrzeug - mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Mechaniker und auch Nutzer, so der pressedienst-fahrrad (pd-f).

Auch wenn sie doch sehr nach Fahrrad aussehen, sind S-Pedelecs verkehrsrechtlich als Leichtkrafträder eingestuft, und zwar in der Klasse L1e-B bei Zweirädern und L2e bei Dreirädern. Und das bedeutet, so Anwältin Franziska Klöpf vom Verkehrsrechtsberater Bikeright: "S-Pedelec-Fahrer brauchen einen Helm, eine Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen." Radwege dürften sie nicht nutzen und auch nicht am Fahrzeug herumschrauben wie am Fahrrad.

Profis erkennen S-Pedelecs am Rückspiegel und gelben Seitenrückstrahlern. "Zudem braucht das Rad ein Versicherungskennzeichen. Seit 2015 muss es an neu zugelassenen Rädern auch beleuchtet sein", konkretisiert Sebastian Göttling von Busch & Müller. Auch eine Hupe ist bei S-Pedelecs vorgeschrieben, ebenso ein Seitenständer, der muss aber bei Fahrzeugen, die weniger wiegen als 35 Kilogramm, nicht von selbst einklappen. An mehrspurigen S-Pedelecs der Klasse L2e, Liegedreirädern etwa, ist seit 2017 ein Blinker vorgeschrieben und auch der Füllstand der Bremsanlage muss erkennbar sein.

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