Bundesrat will härtere Strafen für Gaffer

Fast jeder Autofahrer kennt die Situation: Wie aus dem Nichts bildet sich ein Stau, obwohl die Straße eigentlich frei sein müsste. Nach wenigen Metern wird klar, was los ist. Auf der Gegenfahrbahn kam es zu einem tödlichen Unfall, und Gaffer sorgen für Verkehrschaos. Diese Unsitte will der Bundesrat härter bestraft sehen.


Fast jeder Autofahrer kennt die Situation: Wie aus dem Nichts bildet sich ein Stau, obwohl die Straße eigentlich frei sein müsste. Nach wenigen Metern wird klar, was los ist. Auf der Gegenfahrbahn kam es zu einem tödlichen Unfall, und Gaffer sorgen für Verkehrschaos. Diese Unsitte will der Bundesrat härter bestraft sehen.

Die Länderkammer fordert in einem Gesetzentwurf vom 2. März, den Anwendungsbereich von § 201a Strafgesetzbuch - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - auf Verstorbene zu erweitern. Unbefugte Aufnahmen von Toten und deren Verbreitung könnten dann mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch der Versuch soll strafbar sein. So sollen die auch nach dem Tod noch bestehenden Persönlichkeitsrechte von Unfallopfern besser geschützt werden.

Bereits seit Sommer 2017 gelten verschärfte Regeln für Gaffer, die wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden können, wenn sie Rettungskräfte blockieren.

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