O Tannenbaum: Schock für Autofahrer

Zu einem feierlichen Weihnachtsfest gehört natürlich auch ein hübscher Weihnachtsbaum. Doch wie sieht es mit dem sicheren Transport aus?


Zu einem feierlichen Weihnachtsfest gehört natürlich auch ein hübscher Weihnachtsbaum. Eine kleine elektrische Tanne ist da sicher sehr pflegeleicht und auch ohne größere Probleme zu transportieren. Doch wer es romantischer mag, der greift zu einer ausgewachsenen Tanne mit echten Nadeln. Doch wie ist dieser Baum mit dem Auto nach Hause zu bringen?

Falsch gesichert kann schon ein kleiner Baum zu einer großen Gefahr werden, wie der ADAC jetzt im Crash-Test festgestellt hat. Denn beim Aufprall des Pkw mit 50 km/h fliegt der 32 Kilogramm schwere Baum über die Motorhaube des Fahrzeugs. Im Straßenverkehr wäre er somit eine große Gefahr für die Insassen anderer Autos und Fußgänger gewesen. Beim zweiten Crash-Versuch wird der Baum mit handelsüblichen Spanngurten fixiert. Das Ergebnis: Der Christbaum bleibt auf dem Autodach.

Doch nicht nur auf die Sicherung des Baumes ist zu achten. Damit der Autolack nicht zerkratzt wird, sollten Christbaumkäufer eine Decke unter den Baum legen. Das abgesägte Ende des Stamms muss nach vorne, die Baumspitze nach hinten zeigen. Sonst kann der Baum schnell zum Windfang werden, wodurch die Befestigungen stärker belastet werden. Der Baum selbst bleibt so auch geschützt, da der Fahrtwind die Äste nicht beschädigen kann.

Wer seinen Baum im Kofferraum transportiert, sollte die hintere Sitzbank umlegen. Auch hier muss der Stamm nach vorne in Richtung Fahrer zeigen. Mit Spanngurten wird der Baum an den Ösen im Laderaum befestigt. Dabei ist es wichtig, den Gurt einmal um den Stamm und einmal um die Spitze zu schlingen, raten die ADAC-Experten.

Wer seinen Baum beim Transport nicht richtig sichert, wird mit einem Bußgeld von 60 Euro zur Kasse gebeten. Wenn ein Christbaum mehr als einen Meter über das Heck des Autos hinausragt, muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden - bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Ist das nicht der Fall, werden 25 Euro Strafgebühr fällig.

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