Der Winter als Auto-Schädling

Bei winterlichen Temperaturen steigt die Gefahr von Unfällen. Aber auch ohne ein solches Ereignis kann ein Fahrzeug bei Minusgraden Schaden nehmen.


Bei winterlichen Temperaturen steigt die Gefahr von Unfällen. Aber auch ohne ein solches Ereignis kann ein Fahrzeug bei Minusgraden Schaden nehmen. Die Kälte fordert Material und Technik des Autos, selbst wenn dieses heutzutage gegen Temperaturen gewappnet sein sollte, die in unseren Breiten höchst selten vorkommen.

"Autofahrer sollten nicht nur ihr Fahrzeug rechtzeitig winterfest machen, sondern auch ihre Fahrweise an veränderte Straßenbedingungen anpassen", rät das von der Versicherung HUK-Coburg initiierte Goslar-Institut.

Beim Thema Winterschäden am Auto denken die Meisten in der Regel unwillkürlich an verbeultes Blech, weil etwa glatte Straßen Bremswege verlängern oder im schlechtesten Fall Autofahrer die Kontrolle über ihr Fahrzeug ganz oder zeitweise verlieren. Das ist nicht weit hergeholt, wie Statistiker des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausfanden. Sie glichen Daten des Deutschen Wetterdienstes tagesgenau mit dem Schadengeschehen auf den heimischen Straßen ab und stellten dabei fest, dass Nässe die Unfallgefahr steigen lässt - bei jeder Temperatur, besonders aber bei Kälte. Demnach lässt die Kombination Nässe und Kälte die Unfallzahlen im Vergleich mit einem "durchschnittlichen" Tag um knapp 20 Prozent steigen.

Aber was ist, wenn es bei Schnee, Eis und Glätte zu einem Schaden am Auto kommt? Wer zahlt dann? Nun, im Winter zählt Glatteis zu den größten Herausforderungen für Kraftfahrer. Darauf hat sich einzustellen, wer ein Auto in Betrieb nimmt, meint die Rechtsprechung. Dies bedeutet konkret: Autofahrer müssen in den Wintermonaten nicht nur darauf achten, dass die Bereifung ihres Wagens den Vorschriften entspricht, sprich wintertauglich ist und die mindestens geforderte Profiltiefe aufweist. "Die Person am Steuer ist vielmehr insbesondere verpflichtet, ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen, sprich im Zweifel lediglich im Schritttempo unterwegs zu sein", so das Goslar-Institut.

Daraus folge, dass häufig bei Glatteis-Unfällen auch dem Geschädigten von den Gerichten eine Mitschuld zugesprochen wird - es sei denn, er kann zweifelsfrei nachweisen, dass er sich korrekt, also der Verkehrssituation entsprechend, verhalten hat.

"Gut, wer in einer solchen Situation eine Vollkaskoversicherung hat", betont das Institut. Denn die komme schließlich auch für selbstverschuldete Schäden auf. Und: Sie zahlt ebenfalls, wenn sich der Unfallverursacher nicht ermitteln lässt. Vollkasko-Versicherte haben nur darauf zu achten, dass sie den Schaden binnen sieben Tagen bei ihrer Versicherung melden.

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