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Die Retrofit-LED-Leuchte von Philips hat in einem Vergleichstest von Auto Motor & Sport klar gewonnen Foto: Philips

H4-Leuchten für Pkw im Vergleich - Nachrüst-LEDs siegen klar

Seit einigen Jahren bieten Philips und Osram H4-LED-Leuchten als Alternative zu Halogenlampen an. Sie bieten deutlich besseres Licht, wie ein Vergleichstest zeigt.

Die Zeitschrift Auto Motor & Sport hat H4-Lampen, die vor allem in Autoscheinwerfern eingesetzt werden, einem Vergleichstest unterzogen. Dabei haben zwei Produkte mit LED-Technik mit deutlichem Abstand gewonnen. Die Halogentechnik wurde aber nicht völlig abgehängt.

Die Ultinon Pro 6000 LED Gen2 von Philips erreichte in allen für die Bewertung relevanten Kategorien die höchste Punktzahl. In der Gesamtwertung holte die LED-Retrofit-Leuchte 30 Punkte. Auf Platz zwei folgt mit 28 Punkten die Osram Night Breaker LED Smart, die bei Reichweite und Lichtverteilung nicht ganz an die Philips heranreicht. Beide LEDs erhielten von den Testredakteuren das Prädikat „sehr empfehlenswert“.  

Auf dem dritten Platz landete mit 22 Punkten eine weitere Philips-Leuchte, die Racing Vision GT 200, die auf Halogentechnik setzt. Im Vergleich zu ihrem LED-Pendant schnitt die Racing Vision bei Lichtverteilung und Helligkeit jedoch deutlich schlechter ab. Knapp dahinter landete die Halogenleuchte Osram Night Breaker 220 mit 21 Punkten auf dem vierten Platz. Beide erhielten zusammen mit der Bosch Gigalight +200 (Platz 5/18 Punkte) dennoch das Prädikat „empfehlenswert“. Die empfehlenswerten Halogenlampen sind vor allem preislich interessant. Alle drei werden im Internet zu Preisen um 20 Euro gehandelt, während für die LED-Testsieger rund 100 Euro verlangt werden.

Auf den Plätzen sieben bis zehn landeten die mit „nicht empfehlenswert“ bewerteten H4-Lampen Eufab Lampenbox (8 Punkte), die Superwhite Halogen Bulb Ultimate Blue (5 Punkte) und die TXVS08 LED Headlight (2 Punkte). Letztere setzt zwar auf LED-Technik, hat aber in allen Testkategorien am schlechtesten abgeschnitten, zudem fehlt dem Testverlierer eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG).

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