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Wer ein Dachzelt nutzen will, sollte die von den Fahrzeugherstellern angegebene Dachlast während der Fahrt nicht überschreiten Foto: Porsche

Tipp der Woche: Urlaub mit dem Dachzelt - Aufs Gewicht achten

Urlaub mit einem Dachzelt erfreut sich großer Beliebtheit. Auf dem Weg zum Campingplatz gibt es aber einiges zu beachten.

Warum nicht in der Höhe zelten? Viele Camper nutzen mittlerweile Dachzelte auf ihrem Fahrzeug für ein luftiges Übernachtungserlebnis. Es gibt verschiedene Varianten wie Hartschalen-, Klapp- oder Faltdachzelte. Für Kleinwagen bis zum Pick-up finden sich geeignete Zelte. Selbst auf Sportwagen kann man Dachzelte montieren. Gleichgültig für welches Dachzelt man sich entscheidet: Die von den Fahrzeugherstellern angegebene Dachlast darf während der Fahrt nicht überschritten werden, darauf weist der ADAC hin. Eine zu hohe Dachlast hat negative Auswirkungen auf den Schwerpunkt des Fahrzeugs, es droht eine erhöhte Schleuder- und Kippgefahr.

Die Angaben zur zulässigen Dachlast findet man in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs, sie variiert je nach Fahrzeugtyp zwischen 50 und 200 Kilogramm. Das Gewicht von Trägersystem und Dachzelt sollten diesen vom Pkw-Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten. Außerdem sollten Autofahrer das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs sowie die zulässigen Achslasten der Vorder- und Hinterachse beachten.

Der ADAC rät, sich an den von den Dachzelt-Herstellern empfohlene Höchstgeschwindigkeit - meist zwischen 100 und 130 km/h- zu halten, da die Dachlast die Fahrstabilität verringert und den Bremsweg verlängert. Das Dachzelt sollte auch nur während der Urlaubszeit auf dem Autodach montiert sein, da durch den höheren Luftwiderstand der Treibstoff- beziehungsweise Stromverbrauch steigt.

Übrigens: Beim Campen kann die Belastung für das Dachzelt höher ausfallen als der für die Fahrt angegebene Maximalwert. Besonders Zelte mit zusätzlichen Stützen oder einer tragende Leiter reduzieren die Belastung auf das Fahrzeug. Allerdings trägt das Risiko für eventuelle Schäden am Fahrzeugdach bei Überschreitung der maximalen Dachlast der Nutzer.

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