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Eltern sollten ihr Kleinkind auch nicht für zwei Minuten unbeaufsichtigt im Auto lassen Foto: SPX

Recht: Kleinkind im Fahrzeug verursacht Autounfall - Eltern haften für ihre Kinder

Kleine Kinder sollte man auch im Auto nicht unbeaufsichtigt lassen. Sonst drohen den Erziehungsberechtigten Konsequenzen.

Lassen Erziehungsberechtigte ihr Kleinkind unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurück und verursacht der Nachwuchs einen Unfall, können Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht schadenspflichtig sein, so das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil: 14 U 212/22 vom Urteil vom 20.04.2023).

Im verhandelten Fall ging es um die Frage, ob eine Mutter ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem 2,5 Jahre altem Kind verletzt hatte. Sie hatte es nach einer Familienfeier in seinen Kindersitz auf dem Beifahrersitz des Autos gesetzt, aber nicht angeschnallt. Während die Mutter noch einmal ins Haus zurückkehrte, krabbelte das Kind vom Sitz, nahm den auf dem Armaturenbrett liegenden Autoschlüssel und startete das Fahrzeug. Das Auto machte einen Satz nach vorn. Dabei wurde die sich in der Nähe befindliche Großmutter des Kindes schwer verletzt; die Krankenkasse der Großmutter klagte gegen die Mutter wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Wies das Landgericht Osnabrück aufgrund einer außergewöhnlichen Kausalkette, mit der ein umsichtiger Elternteil nicht zu rechnen brauche, die Klage der Krankenkasse ab, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg in der Berufung anders.

Die Richter am Oberlandesgericht bejahten eine Haftung der Mutter. Kleinkinder bedürften generell ständiger Aufsicht. Die Kindesmutter habe durch das Alleinlassen des Kindes im Auto - und Zurücklassen des Autoschlüssels - eine ganz erhebliche Gefahr geschaffen, zitiert das Rechtsanwaltsportal ra-online aus dem Urteil. Zudem sahen es die Richter es als nicht ungewöhnlich an, dass kleine Kinder nach Schlüsseln griffen, und versuchten sie in Schlösser zu stecken. Die Mutter hätte das Kind im Kindersitz anschnallen, die Schlüssel mitnehmen oder jemanden mit der Beaufsichtigung beauftragen müssen, so die Richter. Der genaue Umfang des Schadensersatzes muss noch geklärt werden.

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