Kfz-Versicherung - Auch nach dem Stichtag klappt die Kündigung
In der Regel muss die Kfz-Versicherung bis Ende November gewechselt werden. Es gibt aber auch danach noch Möglichkeiten.
Auch wer den Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung verstreichen lässt, kommt oft noch aus dem Vertrag heraus. Etwa bei einer Preiserhöhung. Doch die ist oft nicht sofort erkennbar.
Ganz ohne Bedingungen lässt sich die Kfz-Versicherung nur bis zum 30. November kündigen - nämlich einen Monat vor dem üblichen Vertragsende. Viele Kunden nutzen das und sichern sich im Herbst die niedrigpreisigen Lockangebote der Konkurrenz. Wer die Frist versäumt, ist ein weiteres Jahr an seine Assekuranz gebunden - es sei denn, diese erhöht die Prämie. In diesem Fall hat man das Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Vertrags. Die Frist verlängert sich dann bis Ende Dezember.
Allerdings müssen Kunden die Erhöhung des sogenannten Grundbeitrags erst einmal bemerken. Denn die Anhebung wird in den vielen Fällen durch eine bessere Einstufung bei den Schadensfreiheits- oder Regionalklasse verdeckt. Der Kunde zahlt dann zwar effektiv nicht mehr oder sogar weniger - übersieht aber, dass er eigentlich noch einmal weniger zahlen könnte. Um Preiserhöhungen transparenter zu machen, weisen faire Versicherungen in der Rechnung den sogenannten Vergleichsbeitrag aus. Dieser gibt an, wie viel der Kunde aufgrund der besseren Schadensfreiheitsklasse zu zahlen hätte, wenn alle anderen Beiträge ansonsten unverändert blieben. Jedoch arbeiten nicht alle Versicherungen transparent. Oft findet sich die Angabe an unlogischen Stellen, nur im Kleingedruckten oder sogar überhaupt nicht.
Es gibt auch noch weitere Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. So kann nach einem Schadenfall gekündigt werden. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden ganz, teilweise oder gar nicht reguliert hat. Wurde die Angelegenheit bearbeitet, darf innerhalb einer vierwöchigen Frist gekündigt werden. Jederzeit gewechselt werden kann die Autoversicherung bei einem Fahrzeugwechsel. Denn wer einen neuen Pkw kauft, muss nicht bei der alten Versicherung bleiben. Mit dem Tag, an dem das Auto abgemeldet wird, erlischt automatisch die Assekuranz. Bleibt es noch angemeldet und wird verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer des Fahrzeuges über. Dieser kann die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats kündigen.
Wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, sollte die Mitteilung immer per Einschreiben versenden. Auch wenn eine Kündigung per Fax oder E-Mail laut Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft möglich wäre. So lässt sich in jedem Fall nachweisen, dass das Schreiben rechtzeitig eingegangen ist.