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mid Groß-Gerau - Bisher haben die elektrifizierten Fahrräder eine Sondergenehmigung, weshalb sie rechtlich als Fahrräder und nicht als Kleinkraftrad gelten. firebladeguy / pixabay.com

Kennzeichen-Pflicht für E-Bikes im Gespräch

Die EU-Kommission plant, die Gesetze für E-Bikes anzupassen. Müssen Pedelec-Fahrer also bald ein Kennzeichen an ihr Rad schrauben?


Die EU-Kommission plant, die Gesetze für E-Bikes anzupassen. Müssen Pedelec-Fahrer also bald ein Kennzeichen an ihr Rad schrauben? Bisher haben die elektrifizierten Fahrräder eine Sondergenehmigung, weshalb sie rechtlich als Fahrräder und nicht als Kleinkraftrad bzw. Light Electric Vehicle (LEV) gelten. In einer Gesprächsrunde des "pressedienst-fahrrad" (pd-f) äußerten sich drei Experten zu den möglichen Änderungen.

In Zukunft wird das für den Großteil der Räder auch so bleiben, wie Markus Riese, Gründer und Gesellschafter beim E-Bike-Spezialisten Riese & Müller, erklärt: "Erste Studien haben als klares Ergebnis gezeigt, dass das E-Bike in seiner momentanen Form sicher ist und keine zusätzlichen Regularien benötigt. Es wäre sogar kontraproduktiv, wenn eine Typengenehmigung kommt."

Das bestätigt Tim Salatzki, Leiter Technik und Normung beim Zweirad-Industrie-Verband (ZIV): "Die Freiheit des Fahrrads soll erhalten bleiben, aber man muss schauen, wie man die gesetzlichen Rahmen dafür besser anpassen kann." Gerade wenn neue Fahrzeugtypen auf den Markt kommen, brauche es europaweit einheitliche Fahrzeugklassen, um sichere und umsetzbare Regeln zu schaffen und dadurch die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Deshalb dreht sich die Diskussion auf europäischer Ebene gerade um zwei Kernthemen für die künftige Mobilität: Lastenrad und S-Pedelec.

"Lastenräder sprengen die aktuellen Standardisierungsfragen. Es gibt beispielsweise noch keine Regulierung für das Gesamtgewicht oder die Länge von Lastenrädern", sagt Arne Behrensen, Geschäftsführer der Internetplattform Cargobike.jetzt und Fachmann rund um das Thema. Dabei böten Lastenräder große Chancen bezüglich neuer Räume und Perspektiven beim Liefer- und Privatverkehr.

Viele der Fragen, die sich beim Lastenrad stellen, lassen sich auf den Bereich S-Pedelec übertragen. Die schnellen Elektroräder gelten bisher als Kleinkraftrad und dürfen deshalb in Deutschland z. B. nicht auf Radwegen gefahren werden und brauchen ein Versicherungskennzeichen. In Bezug auf die Verkehrswende wird den Fahrzeugen jedoch eine wichtige Rolle und große Zukunft prognostiziert - wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Die aktuellen Regelungen behindern jedoch die Weiterverbreitung der Fahrzeuge in vielen Teilen Europas, so die Meinung der Experten. Markus Riese bezeichnet die Regelungen gar als "praxisfremd". Ausnahmen sind Belgien und die Schweiz, wo eine Radwegenutzung erlaubt ist

In der EU-Kommission gäbe es daher bereits Überlegungen, "wie man die Klasse der S-Pedelecs anfassen kann, um die Nutzung zu erleichtern", berichtet Salatzki. "Das Problem besteht nicht darin, dass S-Pedelecs als Krafträder eingestuft werden, sondern das Problem ist die Straßenverkehrsordnung", so Markus Riese. Sein Vorschlag: Die Entscheidung über eine Radwegenutzung sollte den Kommunen überlassen werden. So hat beispielsweise die Stadt Tübingen aufgrund einer Sonderregelung in Baden-Württemberg Teile des Radwegenetzes für S-Pedelecs freigegeben. Derlei Änderungen sollten jedoch praxis- und vor allem zukunftsorientiert sein.

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