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mid Groß-Gerau - Zahlreiche Assistenten sollen für mehr Sicherheit sorgen, doch die Schuldfrage bei Versagen ist komplex. Solveig Grewe / mid

Assistiertes Autofahren: Haftung beim Unfall

Zahlreiche Assistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen sollen das Autofahren bequemer machen und sich positiv auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken. Experten des Versicherers ARAG geben einen Überblick über die Systeme und die rechtliche Situation, wenn es trotzdem zu einem Unfall kommt.


Zahlreiche Assistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen sollen das Autofahren bequemer machen und sich positiv auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken. Experten des Versicherers ARAG geben einen Überblick über die Systeme und die rechtliche Situation, wenn es trotzdem zu einem Unfall kommt.

Der Spurhalteassistent hilft nicht nur, die Spur zu halten, sondern lenkt sogar bei Bedarf gegen, wenn das Fahrzeug von der Spur abzukommen und beispielsweise in den Gegenverkehr zu geraten droht. Um eine Kollision mit Fahrzeugen und anderen Hindernissen auf der Straße zu verhindern, übernimmt ein Notbremsassistent das Bremsen in Gefahrensituationen selbstständig.

Bei Rasern eher unbeliebt ist der Geschwindigkeitsassistent. Er warnt mit optischen und akustischen Zeichen, wenn die geltende Geschwindigkeit überschritten wird. Das vorgegebene Tempo ermittelt der Assistent nach Auskunft der ARAG-Experten aus der Verkehrszeichenerkennung und den Daten aus Navigationssystemen.

Die sogenannte Black Box sammelt alle ereignisbezogenen Daten, die bei einem Unfall relevant sein können. So werden z. B. Geschwindigkeit, Bremsung, Position oder E-Call-Daten unmittelbar vor, während und nach einem Unfall aufgezeichnet. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden die Daten laut Experten anonymisiert aufgezeichnet und können zum Zweck der Unfallforschung auch an Behörden weitergeleitet werden.

Mit einem Müdigkeitswarner ist ein Sekundenschlaf nicht mehr so leicht möglich. Der Assistent erkennt über die Aufzeichnung von Augen- und Lidbewegung sowie am Fahrverhalten, dass der Fahrer müde wird. Akustische und optische Signale verhindern das Einschlafen.

Rückwärtsfahren und rückwärts Ein- und Ausparken sind mit dem Rückfahrtassistenten fast gefahrlos möglich. Durch entsprechende Kameras und Sensoren warnt der Assistent den Fahrer mit einem akustischen Signal oder über das Display, sobald Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug auftauchen.

Trotz der steigenden Sicherheit bleibt die Frage nach der Haftung, wenn die Technik versagt. Dabei muss laut den Experten allerdings unterschieden werden zwischen dem automatisierten Fahren mit Assistenzsystemen und dem autonomen Fahren, bei dem der Fahrer zum Fahrgast wird.

Sind Fahrassistenzsysteme im Spiel, liegt die volle Verantwortung weiterhin beim Fahrer. Er muss eingreifen, wenn das System warnt. So formulieren die Hersteller deutlich, dass Assistenzsysteme lediglich entlasten, aber nicht die Kontrolle abnehmen.

Verursacht der Fahrer einen Unfall, zahlt die Kfz-Versicherung - je nach Vertrag - mindestens den Schaden des Unfallgegners. Fährt aber das Fahrzeug selbständig, liegt die Verantwortung beim technischen System bzw. beim Hersteller. Er haftet, wenn seine autonome Technik versagt.

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