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mid Groß-Gerau - Mit der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) vervollständigt die Bundesregierung den nationalen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren. falco / pixabay.com

Verordnung zum autonomen Fahren beschlossen

Der Deutsche Bundesrat hat die notwendige Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren beschlossen.


Mit der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) vervollständigt die Bundesregierung den nationalen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren. Deutschland nimmt damit eine internationale Führungsposition ein, denn weltweit gibt es keine Nation oder Region mit einem vollumfänglichen Rechtsrahmen für das automatisierte und vernetzte Fahren.

VDA-Geschäftsführer Dr. Joachim Damasky erklärt: "Mit der Annahme der Rechtsverordnung erreichen wir einen Meilenstein in der Automobil- und Mobilitätsbranche. Mit Stolz können wir auf viele Jahre intensiver Arbeit aller Beteiligten zurückblicken. Mit Mut, Entschlossenheit und Vorausblick haben wir bewiesen, dass wir in Deutschland bei Zukunftstechnologien weiterhin Weltspitze sind."

Die Verordnung benötigt aus Sicht der Automobilindustrie noch Ergänzungen und Präzisierungen in einzelnen Punkten. Unter anderem muss das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen und sollte daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Vor allem brauchen die Anwender autonomer Fahrfunktionen eine verlässliche digitale Infrastruktur in Deutschland. Hier braucht es massive Investitionen, um die noch immer großen Lücken zu schließen.

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