Richtiges Verhalten beim Wildtierunfall

Oft geht es ganz schnell und der Autofahrer hat keine Chance: Bei der Fahrt auf der Landstraße läuft plötzlich unmittelbar vor dem Wagen ein Reh oder ein Wildschwein auf die Fahrbahn. Ist der Zusammenstoß unvermeidbar, sollten Regeln beachtet werden.


Oft geht es ganz schnell und der Autofahrer hat keine Chance: Bei der Fahrt auf der Landstraße läuft plötzlich unmittelbar vor dem Wagen ein Reh oder ein Wildschwein auf die Fahrbahn. Ist der Zusammenstoß unvermeidbar, sollten Regeln beachtet werden. Wie sich Autofahrer nach einem Wildtierunfall gesetzeskonform verhalten und zudem sich selbst schützen, verrät das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" in seiner aktuellen Ausgabe.

Regel Nummer eins: sofort anhalten und am Unfallort bleiben - das schreibt das Tierschutzgesetz vor. Auf keinen Fall sollte das Tier im Auto mitgenommen werden, weil das dem Autofahrer als Wilderei ausgelegt werden könnte.

Ohnehin sollte das angefahrene Tier wegen der Verletzungs- oder Infektionsgefahr nicht angefasst werden. Wie bei anderen Unfällen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und der Unfallort gesichert werden.

Sodann wird die Polizei verständigt, die wiederum den zuständigen Jäger informiert. Tipp: Den Schaden am Auto per Foto für die Versicherung dokumentieren und sich von der Polizei oder vom Jäger eine Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen lassen.

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