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Stefan Ehl, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS Foto: KÜS

Leser fragen - Experten antworten - Altes Kfz-Kennzeichen behalten

Wird ein Kfz um- oder neu angemeldet, werden oftmals auch neue Nummernschilder nötig. Es gibt allerdings gleich mehrere Ausnahmekonstellationen.

Frage: Kann ich bei einem Umzug mein altes Kfz-Kennzeichen behalten?

Antwort von Stefan Ehl, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: Innerhalb Deutschlands besteht tatsächlich für Kfz-Halter die Möglichkeit der Kennzeichen-Mitnahme bei Umzügen in eine andere Stadt. Das ist sogar zwischen zwei Städten möglich, die in unterschiedlichen Bundesländern liegen. Ziel dieser 2015 eingeführten Regelung war es, den bürokratischen Aufwand bei der Kfz-Zulassung zu reduzieren. Für Kfz-Halter kann das tatsächlich praktische Vorteile bringen. Besonders hilfreich kann eine Mitnahme unter anderem sein, wenn es sich um einen zeitlich begrenzten Wegzug handelt. Wer nach einigen Monaten oder wenigen Jahren an den alten Wohnort zurückkehren will, kann sich dann den Kennzeichenwechsel gleich zweimal sparen.

Wer zum Beispiel von Hamburg nach Köln umsiedelt, kann in der neuen Stadt das alte HH-Kennzeichen weiter nutzen. Zwar ist es gesetzlich weiterhin vorgeschrieben, dass der Halter sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Köln auf die neue Wohnadresse anmeldet, doch ist dafür der Austausch der für Hamburg ausgestellten Kennzeichen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Lediglich die oft als Fahrzeugschein bezeichnete Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss beim Ummelden auf den neuen Wohnort mit der entsprechend gültigen Wohnadresse neu ausgestellt werden. Ein neues Kennzeichen kann bei Umzügen allerdings unumgänglich werden, sollte das Fahrzeug zuvor bei der alten Zulassungsstelle abgemeldet worden sein. Bei Neuanmeldung am neuen Wohnort werden dann auch neue Kennzeichen mit der Ortskennung der neuen Adresse erforderlich.

Eine andere Möglichkeit ein vielleicht liebgewonnenes Kfz-Kennzeichen zu behalten, besteht bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs. Wer in der Zulassungsstelle sein altes Kfz abmeldet und das neue direkt anmeldet, kann dabei den Wunsch äußern, das bisherige Kennzeichen für das neue Fahrzeug zu verwenden. Darüber hinaus besteht in vielen Zulassungsstellen die Möglichkeit einer Kennzeichen-Reservierung bei Abmeldung, sollte es zum Beispiel einige Zeit dauern, bis das neue Fahrzeug geliefert wird. Wer die alte Buchstaben-Zahlen-Kombination für sein neues Fahrzeug beibehalten will, wird allerdings in der Regel eine Reservierungsgebühr entrichten müssen.

Auch bei einem Halterwechsel kann unter gewissen Voraussetzungen das alte Kennzeichen vom neuen Halter beibehalten werden. Das funktioniert allerdings nur innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks. Ein typischer Fall hierfür ist ein Halterwechsel innerhalb einer Familie. Wenn also ein Kfz von der Mutter auf die Tochter umgeschrieben wird und zudem beide am gleichen Wohnort leben, ist eine Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ebenfalls möglich.

Trotz der Kosten für eine Reservierung kann sich die Kennzeichen-Mitnahme selbst bei einer zeitversetzten Ab- und Anmeldung lohnen. Einige wenige Euro lassen sich bei der Ummeldegebühr und gegebenenfalls außerdem durch die Mitnahme der alten Prüfplakette sparen. Viel entscheidender jedoch: Es müssen keine neuen Nummernschilder geprägt werden, was zum Beispiel im Fall klassischer Pkw-Doppelkennzeichen zwischen 20 bis 40 Euro kosten kann.

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