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mid Groß-Gerau - Der Renault Twizy ist seit 2012 verfügbar. Demnächst könnte er erstmals förderbar sein. Die Führerscheinpflichtige (Klasse B) Intens-Version leistet max. 12.6 kW/17 PS und erreicht eine Vmax von 90 km/h. Renault
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Neue Impulse für die E-Mobilität

Das Bundeswirtschaftsministerium möchte zwei wichtige Änderungen bei der Förderung von E-Fahrzeugen umsetzen. Die erste betrifft sogenannte Plug-in-Hybride (PHEV), für die künftig noch strengere Förderrichtlinien gelten sollen. Die zweite zulassungspflichtige E-Kleinfahrzeuge, die bald - anders als bisher - ebenfalls grundsätzlich gefördert werden sollen.


Das Bundeswirtschaftsministerium möchte zwei wichtige Änderungen bei der Förderung von E-Fahrzeugen umsetzen. Die erste betrifft sogenannte Plug-in-Hybride (PHEV), für die künftig noch strengere Förderrichtlinien gelten sollen. Die zweite zulassungspflichtige E-Kleinfahrzeuge, die bald - anders als bisher - ebenfalls grundsätzlich gefördert werden sollen. Der Motor-Informations-Dienst (mid) zeigt, welche E-Kleinfahrzeuge künftig in den Genuss von Förderungen kommen könnten.

Wer bislang einen Plug-in-Hybrid fuhr, konnte bereits bei einer rein elektrischen Mindestreichweite von 40 Kilometern oder CO2-Emissionen von höchstens 50 g CO2 pro Kilometer Fördergelder einstreichen. Der vom Bund und der Industrie finanzierte Umweltbonus für PHEV liegt derzeit bei bis zu 6.750 Euro. Plug-in-Hybrid-Modelle mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells von bis zu 40.000 Euro können eine Netto-Förderprämie von 4.500 Euro vom Bund und zusätzlich 2.250 Euro vom Fahrzeughersteller erhalten - macht besagte 6.750 Euro. Liegt der Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, so qualifiziert sich der Plug-in-Hybrid für einen Bundeszuschuss von 3.750 Euro und einen Herstelleranteil von 1.875 Euro - in Summe 5.625 Euro. Für rein batteriebetriebene E-Fahrzeuge gibt es bis zu 9.000 Euro.

Seit der Einführung der Kaufprämie im Juni 2016 sind beim BAFA (Stichtag 31. August 2021) insgesamt 795.346 Anträge eingegangen. Davon 438.627 für Batterie-elektrische Fahrzeuge und 356.510 für Plug-in-Hybride. Allein seit Jahresbeginn seien 1,25 Milliarden Euro (Stand Anfang Juli) an Prämien geflossen, wie Wirtschaftsminister Peter Altmaier gegenüber der "Tagesschau" mitteilte. Im ersten Halbjahr 2021 seien damit bereits mehr Kaufprämien in Anspruch genommen worden als im ganzen vorigen Jahr.

Seit Beginn der Förderung seien rund 2,1 Milliarden Euro ausbezahlt worden. Laut BAFA beträgt das vorgesehene Fördervolumen insgesamt 6,18 Milliarden Euro, 2,09 Milliarden Euro davon kommen von den Autoherstellern. Ursprünglich sollte die Innovationsprämie Ende dieses Jahres auslaufen. Auf dem Auto-Gipfel im November 2020 wurde bereits eine Verlängerung bis Ende 2025 beschlossen. Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie steht allerdings noch aus.

"Das BMWi hat die notwendige Änderung der Förderrichtlinie der Innovationsprämie für E-Autos für die Verlängerung bis 31. Dezember 2025 in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird die Förderrichtlinie zur Prüfung an die Europäische Kommission übermittelt. Anschließend kann eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen." meldete das Ministerium am 13. September auf Twitter. Was soll sich über die verlängerte Förderdauer hinaus konkret ändern?

Strengere Vorgaben für die PHEV-Förderung: Ab dem 1. Januar 2022 ist nach bisheriger Richtlinie für die Förderung eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern (oder 50 g CO2 pro Kilometer!) und ab dem 1. Januar 2025 von 80 Kilometern erforderlich. Zumindest bis Anfang 2025 wären dadurch auch PHEV mit einer elektrischen Reichweite von unter 60 Kilometer weiter förderfähig gewesen. Nun plant das Bundeswirtschaftsministerium jedoch, wie aus der aktualisierten Förderrichtlinie hervorgeht, strengere Vorgaben.

Demnach soll ab dem 1. Oktober 2022 das CO2-Kriterium gänzlich wegfallen und nur noch die elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern gelten. Bereits ab dem 1. Januar 2024, also ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen, müssten Plug-in-Hybride, um förderfähig zu sein eine Mindestreichweite von 80 Kilometern erreichen. Ob die strengeren Vorgaben für Plug-in-Hybride tatsächlich kommen, ist wie gesagt noch nicht final entschieden.

Der VDA und der VDIK haben bereits massive Bedenken gegen die Neuregelung angekündigt. Dabei würde die neue Förderrichtlinie einem Hauptkritikpunkt an den Teilzeitstromern wirksam begegnen. Die, so der Vorwurf, würden vor allem von Flottenkunden zu selten geladen und deshalb auch kaum rein elektrisch, stattdessen häufig mit dem Verbrenner bewegt. Verbrauch und Emissionen seien in diesem Fall deutlich höher als angegeben.

Erklärte PHEV-Gegner wollen den Zuschuss wegen "mangelnder Umweltverträglichkeit" sogar ganz abzuschaffen. Klar ist: PHEV leisten nur dann einen signifikanten Beitrag zur CO2-Reduzierung, wenn sie möglichst viel elektrisch bewegt werden. Größere Batterien - die für die Erzielung der geforderten Mindestreichweiten notwendig wären - könnten dazu beitragen. Denn einerseits können so noch mehr Alltagsfahrten rein elektrisch bewältigt werden, anderseits stehen Ladeaufwand und tatsächlich erzielbare E-Reichweite in einem besseren Verhältnis, was deutlich mehr Nutzer zu konsequentem Nachladen veranlassen dürfte.

Förderung von Elektroleichtfahrzeugen: Eine weitere, begrüßenswerte und eigentlich längst überfällige Neuerung sieht der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums auch für sogenannte Elektroleichtfahrzeuge vor. In Europa fallen sie in die im Januar 2013 in der EU-Verordnung 2013/168/EU festgeschriebenen Fahrzeugklasse L (und deren Unterklassen). Fahrzeuge der Kategorie L7e sind danach Kraftfahrzeuge, die mit einer Leermasse bis 450 kg (ohne Batterie), für die Güterbeförderung bis 600 kg wiegen mit einer maximalen Leistung von bis zu 15 kW (20 PS) im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein dürfen.

In der Klasse L7e gibt es keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, sie liegt jedoch wegen der begrenzten Leistung meist deutlich unter 100 km/h. Leichtelektromobile der Klasse L6e dagegen dürfen höchstens 45 km/h fahren und eine Maximalleistung von 4 kW nicht überschreiten. Sie dürfen (ohne Batterie) nicht mehr als 375 kg wiegen. In einigen Bundesländern wie etwa Bayern dürfen sie bereits mit 16 Jahren gefahren werden.

Bislang kommen Nutzer von Elektroleichtfahrzeugen - von lokalen Sonderregelungen und speziellen Programmen für gewerbliche Flottenkunden für Nutzfahrzeuge abgesehen - nicht in den Genuss des Umweltbonus, denn den gibt es nach aktuellem Stand ausschließlich für Personenkraftwagen (M1) oder Nutzfahrzeuge (N1 oder N2 bis Führerscheinklasse B).

Die Grünen hatten bereits Ende 2019 eine Anfrage zur Förderung der L7e-Fahrzeuge gestellt, nun soll sie offenbar Realität werden. Das macht durchaus Sinn: Schließlich bieten Leichtelektromobile aufgrund ihres niedrigen Gewichts deutliche Vorteile gegenüber den bisher geförderten konventionellen Elektroautos. Ihr Verbrauch ist vor allem im innerstädtischen Bereich deutlich niedriger, sie benötigen daher nur kleine Batterien (und geringere Ladeleistungen). Ein weiteres Plus ist der reduzierte Raumbedarf auf der Straße und am Straßenrand - auf einen herkömmlichen Pkw-Parkplatz passen theoretisch bis zu drei Leichtelektrofahrzeuge.

Zu guter Letzt böte die Neuregelung auch Kleinserienherstellern endlich eine Chance, im Wettbewerb zu bestehen. Bislang waren ihre Fahrzeuge im Vergleich zu den geförderten Großserien-E-Pkw oft schlicht zu teuer. Nun könnten sie - je nach Fördersumme - sogar billiger werden. Und Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft und treibt Innovationen voran.

Christoph Reifenrath / mid

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