Mit dem Fahrrad unterwegs: Darauf sollten Sie achten

Das Coronavirus macht es möglich: Dass die Deutschen in der Krise wieder mehr auf das Fahrrad setzen, ist zumindest ein positiver Effekt von Covid-19. Da parallel der Frühling Einzug hält, kommen sogar bisherige Fahrrad-Muffel auf den Geschmack. Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte aber bestimmte Regeln kennen, auf die der ADAC hinweist.


Das Coronavirus macht es möglich: Dass die Deutschen in der Krise wieder mehr auf das Fahrrad setzen, ist zumindest ein positiver Effekt von Covid-19. Da parallel der Frühling Einzug hält, kommen sogar bisherige Fahrrad-Muffel auf den Geschmack. Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte aber bestimmte Regeln kennen, auf die der ADAC hinweist.

Grundvoraussetzung: Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein. Ein Muss sind deshalb zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren an Pedalen und Speichen oder den Reifen sowie eine funktionierende Klingel.

Wer auf dem Radweg fährt, darf diesen nur in der entgegengesetzten Richtung befahren, wenn der Radweg explizit für beide Richtungen freigegeben ist. Hinzu kommt: An Zebrastreifen müssen Autofahrer Radfahrern nur Vorfahrt gewähren, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Und Einbahnstraßen dürfen nur entgegen der Fahrtrichtung befahren werden, wenn das ein Zusatzschild anzeigt.

Grundsätzlich empfiehlt der ADAC Radfahrern zur eigenen Sicherheit einen Helm zu tragen, selbst wenn keine Helmpflicht besteht.

Gut zu wissen: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es 2020 wichtige Änderungen für mehr Sicherheit im Radverkehr. So müssen Autos beim Überholen innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 Metern, außerorts von 2 Metern halten. Außerdem dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.

STARTSEITE