Autofahrern den Kopf verdreht

Die Bewegungsfreiheit in modernen Automobilen ist aus Sicherheitsgründen begrenzt. So schreibt es jedenfalls der Gesetzgeber vor. Kein Witz: Wer sich während der Fahrt auf der Autobahn im stockenden Verkehr zu einem auf dem rechten Rücksitz befindlichen Kind oder anderen Passagier vollständig umdreht, handelt grob fahrlässig.


Die Bewegungsfreiheit in modernen Automobilen ist aus Sicherheitsgründen begrenzt. So schreibt es jedenfalls der Gesetzgeber vor. Kein Witz: Wer sich während der Fahrt auf der Autobahn im stockenden Verkehr zu einem auf dem rechten Rücksitz befindlichen Kind oder anderen Passagier vollständig umdreht, handelt grob fahrlässig.

Das hat nach Auskunft der ARAG-Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem entsprechenden Urteil klargestellt. Dass ein Autofahrer die vor ihm liegende Fahrspur beobachten müsse, um so möglicherweise sehr gefährliche Situationen zu vermeiden, sei eine "einfachste ganz naheliegende Überlegung", so das Gericht (Az.: 2 U 43/19).

Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Gegen die besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt spreche auch nicht, dass der Beklagte befürchtete, sein Sohn habe einen gefährlichen Gegenstand in der Hand. Das Umwenden im Fahrzeug sei bereits nicht geeignet gewesen, eine solche Gefahr zu bannen. Der Beklagte habe vielmehr den unmittelbar betroffenen Sohn oder aber seinen anderen Sohn befragen können. Auch ohne Blickkontakt hätte er dann unmittelbare Anweisungen geben können, wie sie sich zu verhalten hätten, bis er gegebenenfalls eine sichere Haltemöglichkeit erreicht hat.

Was lernen wir daraus? Autofahrer sollten während der Fahrt nicht nur den Kopf nicht verlieren, sondern sich selbigen auch niemals von den Mitreisenden verdrehen lassen, selbst wenn es die eigenen Kinder auf der Rückbank sind.

STARTSEITE