Corona-Krise: Das sollten Flug-Reisende wissen

Die Corona-Krise macht auch dem Flugverkehr schwer zu schaffen. Wegen der zahlreichen Absagen und Ausfälle rauschen die Aktien von Lufthansa und Co. massiv in den Keller. Doch was passiert mit den Passagieren? Sind finanzielle Entschädigungen in dieser Notsituation vorgesehen?


Die Corona-Krise macht auch dem Flugverkehr schwer zu schaffen. Wegen der zahlreichen Absagen und Ausfälle rauschen die Aktien von Lufthansa und Co. massiv in den Keller. Doch was passiert mit den Passagieren? Sind finanzielle Entschädigungen in dieser Notsituation vorgesehen?

Die Verbraucherschutz-Organisation Association of Passenger Rights Advocates (APRA) macht aktuell klar, dass Flugprobleme aufgrund des Coronavirus als außergewöhnliche Umstände zu werten seien. Normalerweise haben Passagiere bei Flugausfällen oder -verspätungen unter Umständen einen Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Dies gilt jedoch nur, wenn dieses Flugproblem in dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Airline lag. Entschädigungsforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden jedoch alle APRA-Mitglieder konsequent ablehnen.

Dennoch stehen die Airlines weiter in der Beförderungspflicht und müssen ihren Passagieren die Ticketkosten bei Flugausfällen ersetzen oder eine Alternativbeförderung ermöglichen. Stranden Passagiere über Nacht an einem Airport, haben diese zudem unter anderem Anspruch auf die Unterbringung in einer Unterkunft sowie die Beförderung dorthin.

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