Klarheit über Stromer-Bonus

Der Kauf eines Elektroautos bedarf auch der Planungssicherheit hinsichtlich aller Kosten. Zur Kalkulation gehört auch die staatliche Förderung. Der Herstellerverband VDA konstatiert nun mehr Transparenz in der Sache.


Zur Kalkulation gehört auch die staatliche Förderung. Der Herstellerverband VDA konstatiert nun die Herstellung von mehr Transparenz in der Sache. "Für Hersteller, Handel und Kunden besteht nun Klarheit über die Förderung beim Kauf von Elektroautos", sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Damit könnten die Beschlüsse der Konzertierten Aktion Mobilität, die im November 2019 im Bundeskanzleramt getroffen wurden, zügig umgesetzt werden.

Dies sei ein wichtiger Meilenstein für den gewünschten Hochlauf der Elektromobilität. Die neuen Förderrichtlinien wurden jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht, die Richtlinie ist bereits in Kraft getreten und gilt rückwirkend zum 4. November 2019. Gemeinsam mit der Bundesregierung hatte sich die deutsche Automobilindustrie im November darauf verständigt, dass der Umweltbonus bis Ende 2025 verlängert und zudem erhöht wird.

Für E-Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent erhöht. Er steigt damit für reine Stromer (BEV) auf 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride (PHEV) auf 4.500 Euro. Für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro steigt der Umweltbonus um 25 Prozent (BEV: 5.000 Euro; PHEV: 3.750 Euro).

Die PHEV-Kriterien umfassen zudem einen maximalen CO2-Wert von 50 g/km und eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer. Diese Reichweitenvorgabe gilt bis Ende 2021, danach wird sie auf 60 Kilometer erhöht. Ab 2025 steigt sie erneut, dann auf 80 Kilometer.

Die Automobilindustrie beteiligt sich am Umweltbonus - wie bisher - paritätisch. "Wir begrüßen es, dass zudem junge E-Gebrauchtwagen, die weder beim Ersterwerb, noch als Firmenwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, jetzt bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten können", sagte Hildegard Müller. Die jungen E-Gebrauchtwagen dürfen nicht älter als zwölf Monate sein, die bisherige Laufleistung darf maximal 15.000 Kilometer betragen. Gebrauchte Stromer erhalten einen Umweltbonus von 5.000 Euro, gebrauchte Plug-in-Hybride von 3.750 Euro.

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