Auto verschwunden - und was dann?

Luxus-SUV und teure Limousinen stehen auf der Wunschliste von Autodieben ganz oben. Und auch wenn die Zahl der Autodiebstähle aktuell auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken ist, kamen 2018 immer noch mindestens 15.000 kaskoversicherte Autos abhanden. Der Schaden liegt bei 298 Millionen Euro.


Luxus-SUV und teure Limousinen stehen auf der Wunschliste von Autodieben ganz oben. Und auch wenn die Zahl der Autodiebstähle aktuell auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken ist, kamen 2018 immer noch mindestens 15.000 kaskoversicherte Autos abhanden. Der Schaden liegt bei 298 Millionen Euro.

Doch was tun, wenn der vierrädrige Begleiter spurlos verschwunden ist? Grundsätzlich ist möglichst schnelles Handeln angebracht, rät das Goslar Institut der HUK-Versicherung. Und zwar in dieser Reihenfolge: Die Polizei muss verständigt werden, damit sie nach dem gestohlenen Fahrzeug fahnden kann. Danach muss der Versicherer informiert werden.

Bleibt das Fahrzeug unauffindbar, ersetzt die auch in Vollkasko integrierte Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. "Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss", heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Überwiesen wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Also die Summe, die der Kunde braucht, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen - abzüglich seiner Selbstbeteiligung.

Um aktiv werden zu können, benötigt die Versicherung einen Nachweis über die Anzeige bei der Polizei plus eine schriftliche Schadensanzeige des Kunden. "In beiden Fällen sollte der betroffene Autobesitzer belastbare Angaben zu seinem Fahrzeug und zu dessen Kilometerstand machen können. Das erleichtert die Abwicklung", so die Experten. Außerdem müssen alle Fahrzeug-Schlüssel und -Papiere eingeschickt werden. Zuvor muss das gestohlene Fahrzeug auch noch bei der Zulassungsstelle abgemeldet und die Bescheinigung darüber an den Versicherer geschickt werden - und zwar innerhalb einer Woche.

Wird das gestohlene Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige wiedergefunden, muss es der Eigentümer wieder zurücknehmen. Wurde es beim Diebstahl beschädigt, kommt der Versicherer für die Reparatur der Schäden auf. Und er bezahlt auch die Abholkosten, wenn der Wagen über 50 Kilometer vom Heimatstandort steht.

Übrigens: Die meisten Sorgen um ihr Auto müssen sich die Berliner machen: In Bayern und Baden-Württemberg zusammen werden nicht einmal halb so viele Pkw geklaut wie allein in der Bundeshauptstadt.

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