Wirbel um Schutz der Marke "AdBlue"

In Medienberichten wurde dem Verband der Automobilindustrie (VDA) das Kassemachen mit Abmahnungen rund um den Schutz der Marke 'AdBlue' vorgeworfen. Dagegen setzt sich der VDA zur Wehr.


In Medienberichten wurde dem Verband der Automobilindustrie (VDA) das Kassemachen mit Abmahnungen rund um den Schutz der Marke "AdBlue" vorgeworfen. Dagegen setzt sich der VDA zur Wehr. "Der VDA ist markenrechtlich und vertraglich verpflichtet, weltweit Markenverletzungen für die Marke 'AdBlue' entgegenzuwirken", teilt der Verband mit. Die Verwendung der Marke in einer Internet-Domain stelle eine Markenverletzung dar. Wenn ein Markeninhaber Markenverletzungen toleriere, könne die Marke ihre rechtliche Bedeutung verlieren.

Die Lizenzeinnahmen im Rahmen von "AdBlue" muss der VDA treuhänderisch verwalten und für die Verwaltung beziehungsweise Verteidigung der Marke weltweit verwenden. Bei Unterdeckung der laufenden Kosten erhebt der VDA eine Umlage bei seinen 200 Lizenznehmern. "Der VDA hat bislang keine Abmahngebühren eingenommen, sondern nur Unterlassungserklärungen eingefordert", heißt es in der Mitteilung des Verbandes.

Die Marke "AdBlue" ist an die ISO 22241 gekoppelt. Das soll sicherstellen, dass bei Verwendung dieser Marke ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet ist. Der VDA weist nun darauf hin, dass er treuhänderischer Markenhüter von "AdBlue" ist, ein "Geschäftsmodell" sei damit nicht verbunden. Das im Medienbericht erwähnte Unternehmen habe sich beim VDA inzwischen schriftlich entschuldigt. Der für Wirbel sorgende Bericht war in der Zeitung "Welt am Sonntag" erschienen.

Die Abgasnachbehandlung mit "AdBlue" soll eine Reduktion der ausgestoßenen Stickoxide (NOx) um bis zu 90 Prozent ermöglichen. Die hierfür unter anderem notwendige wässrige Harnstofflösung ist in ISO 22241 als AUS 32 genormt.

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