Nach Wildunfall Polizei holen

Nach einem Wildunfall muss die Polizei gerufen werden. Das hat mehrere Gründe, wie Experten von TÜV Rheinland erläutern.


Nach einem Wildunfall muss die Polizei gerufen werden. Das hat mehrere Gründe, wie Experten von TÜV Rheinland erläutern. Zwei Dinge sollten Autofahrer nach einem solchen Zusammenstoß zwingend beachten: Erst die Unfallstelle durch Warnblinklicht und Warndreieck absichern, dann die Polizei anrufen. Diese informiert das zuständige Forstamt, das sich um das verletzte oder getötete Tier kümmert, und dokumentiert den Unfall.

Eine Dokumentation ist für Fahrzeughalter wichtig, da Kaskoversicherungen den Schaden meist nur bei entsprechenden Bescheinigungen übernehmen. Übrigens: Wer Kollisionen mit Tieren nicht meldet, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, was im Fall einer Anzeige mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Das Verhindern eines Wildunfalls ist nicht ganz einfach. Auf waghalsige Ausweichmanöver sollten Autofahrer bei einem drohenden Zusammenstoß mit einem Wildtier verzichten, sagen die Experten. Der direkte Aufprall ist meist weniger gefährlich als die Kollision mit möglichem Gegenverkehr oder einem Baum.

"Das Lenkrad gut festhalten und so gut es geht bremsen - das sollte die Grundreaktion bei einem plötzlichen Wildwechsel sein", so Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Zudem sollten Autofahrer keinesfalls die Lichthupe betätigen, sobald Wild in größerer Entfernung auf oder an der Fahrbahn auftaucht. "Grelles Fernlicht erschreckt die Tiere, weshalb sie förmlich erstarren", sagt Rechtien.

Tipp: Das Fahrzeug stattdessen langsam abbremsen und hupen ist wesentlich wirkungsvoller. Und noch etwas: Da Wildschweine und Rehe oft in Gruppen unterwegs sind, ist immer auch mit nachfolgenden Tieren zu rechnen.

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