Glänzender als die Polizei erlaubt

In Düsseldorf hat die Polizei gerade ein goldenes SUV aus dem Verkehr gezogen. Der Grund: Es glänzt zu stark. Der Überwachungsverein KÜS klärt nun auf.


In Düsseldorf hat die Polizei gerade ein goldenes SUV aus dem Verkehr gezogen. Der Grund: Es glänzt zu stark. Das "Tattoo" für das Fahrzeug, also die Beklebung mit individuell ausgesuchter Folie, ist inzwischen im Straßenverkehr mehr und mehr zu bemerken. Der Überwachungsverein KÜS klärt nun auf.

Korrekt angewendet findet man sie etwa bei Taxis, aber auch bei den Autos der Polizei. Die Fahrzeuge haben eine bestimmte ursprüngliche Farbe und werden dann mit Folie beispielsweise in das Hellelfenbein der Taxis oder das spezielle Design der Polizei umgestaltet.

Viele Autobesitzer folieren ihre Fahrzeuge zum Schutz des Lacks oder vor Steinschlägen. Sie denken dabei sicherlich an den Wiederverkauf des Autos und einen relativ gut erhaltenen äußeren Zustand. Inzwischen geht der Trend jedoch zu hochglänzenden, sogenannten Chromfolierungen. Sieht schick aus, ist aber nur sehr bedingt erlaubt.

Einigkeit herrscht darüber, dass komplett mit Chrom- oder Spiegelfolie beklebte Fahrzeuge eine Gefährdung darstellen können. Solche Oberflächen können Sonnenstrahlen oder das Licht, etwa von den Frontscheinwerfern entgegenkommender Autos, stark reflektieren. Das kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder sogar blenden. Eine Verkehrsgefährdung ist dann nicht mehr auszuschließen.

Anders sieht es bei kleineren verchromten oder mit Spiegelfolie beklebten Teilen wie etwa Radkappen, Stoßstangen oder Zierleisten aus. Sie werden in der Regel toleriert. Bei einer Vollverklebung, englisch Car Wrapping, ist das zu erwarten. Die Maßnahmen, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen, kosten ein Bußgeld von 50 Euro und bringen einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

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