Autodiebstahl - und was dann?

Nicht nur finanziell gesehen kann es unangenehm werden, wenn ein Auto gestohlen wird. Auch die anschließenden Nervereien sind mehr als nur lästig und zeitraubend. Doch was müssen Betroffene im Fall eines Falles konkret tun?


Nicht nur finanziell gesehen kann es unangenehm werden, wenn ein Auto gestohlen wird. Auch die anschließenden Nervereien sind mehr als nur lästig und zeitraubend. Doch was müssen Betroffene im Fall eines Falles konkret tun? Eine berechtigte Frage angesichts von rund 20.000 "abhandengekommenen" Pkw pro Jahr.

Wenn klar ist, dass der Wagen wirklich gestohlen und nicht nur abgeschleppt oder etwa ohne Absprache ausgeliehen wurde, muss bei der nächsten Polizeistation Anzeige erstattet werden. "Vergessen Sie nicht den Fahrzeugschein und unter Umständen auch den Fahrzeugbrief", raten die ARAG-Experten.

Dann geht es umgehend zur Stilllegung bei der Kfz-Zulassungsstelle. Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, nicht vergessen, das Dokument wird entwertet. Nächster Schritt ist der Kontakt mit dem Versicherer. Der will alle vorhandenen Zündschlüssel, den Kfz-Brief, das Diebstahlsprotokoll und die Abmeldebestätigung. Und zu guter Letzt steht auch noch die Information von Bank oder Leasinggeber an, falls das Fahrzeug finanziert oder geleast ist.

Gibt es eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung, wird der entstandene Schaden ersetzt. Allerdings mit Verzögerung. Denn wenn das Diebesgut binnen eines Monats wieder auftaucht, bekommt ihn der rechtmäßige Besitzer zurück. "Nach Ablauf dieser Frist zahlt die Versicherung den ermittelten Zeitwert des Fahrzeugs", so die Experten.

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