Wenn Eltern ihre Kinder gefährden

Kinder müssen im Auto gut gesichert werden. Doch viele Eltern sind unzureichend über die notwendigen Maßnahmen informiert. Jetzt schlägt der TÜV Alarm.


Kinder müssen im Auto gut gesichert werden. Doch viele Eltern sind unzureichend über die notwendigen Maßnahmen informiert. Jetzt schlägt der TÜV Alarm. Denn schlecht geführte Sicherheitsgurte und nicht zur Größe des Kindes passende Kindersitze können bei einem Crash zu schweren Verletzungen führen.

"Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig angeschnallt sind", sagt Verkehrsexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Der Gurt dürfe auf keinen Fall am Hals scheuern, sondern müsse so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliegt. Andernfalls steige bei einem Unfall das Verletzungsrisiko, die Hals- und Kopfpartie des Kindes könne empfindlich geschädigt werden.

Im schlimmsten Fall drohen sogar eine Strangulation oder eine schwere Halswirbelverletzung. Stark verdrehte oder gar defekte Gurte bieten bei einem Crash oder einer Vollbremsung keinen optimalen Schutz. Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Der Verkehrsexperte rät, nur individuell geeignete und zugelassene Kindersitze beziehungsweise entsprechende Sitzerhöhungen zu verwenden. Für schulpflichtige Kinder eignen sich Kindersitze der Klasse III. Diese sind für die Altersgruppe zwischen sechs und zwölf Jahren und für ein Gewicht bis 36 Kilogramm ausgelegt. Für Erstklässler kann das bedeuten, dass sie rund um den Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln müssen. Generell sind Kindersitze laut StVO für Kinder bis zwölf Jahren oder mit einer Körpergröße von unter 150 Zentimetern vorgeschrieben.

"Wenn nur ein Kind im Auto mitgenommen wird, empfiehlt es sich, den Kindersitz hinter dem Beifahrersitz zu platzieren", rät der TÜV-Mitarbeiter. Dies gelte nicht nur als sicherster Platz im Fahrzeug, sondern mache auch das Ein- und Aussteigen beim Halten vor der Schule entspannter: Auf der weniger gefährlichen, von der Fahrbahn abgewandten Seite geht es in aller Regel etwas ruhiger zu.

Für Fahrgemeinschaften gilt, dass immer genügend Kindersitze für alle Kinder an Bord sein müssen. Auf keinen Fall sollten die elterlichen Chauffeure beim Bring- und Holdienst die Verkehrsregeln außer Acht lassen. Der TÜV warnt: "Das Halten in zweiter Reihe oder im Halteverbot ist auch für das Elterntaxi strafbar."

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