Ratgeber: Richtig angelegte Gurte retten Kinderleben

Viele Eltern bringen ihre Kinder unnötig in Gefahr.

Viele Eltern bringen ihre Kinder unnötig in Gefahr. Schlecht geführte Sicherheitsgurte und nicht zur Größe des Kindes passende Kindersitze können bei einem Crash zu schweren Verletzungen führen. Torsten Hesse vom TÜV Thüringen appelliert außerdem an Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme: Das Parken in zweiter Reihe oder im Halteverbot ist auch für das Elterntaxi untersagt.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig angeschnallt sind. Der Gurt dürfe auf keinen Fall am Hals scheuern, er müsse vielmehr so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliege, erläutert Verkehrsexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Andernfalls steige bei einem Unfall das Verletzungsrisiko, die Hals- und Kopfpartie des Kindes könne empfindlich geschädigt werden. Im schlimmsten Fall drohten sogar eine Strangulation oder eine schwere Halswirbelverletzung.

Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Für schulpflichtige Kinder eignen sich Kindersitze der Klasse III. Diese sind für die Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren und für ein Gewicht bis 36 Kilogramm ausgelegt. Für Erstklässler kann das bedeuten, dass sie rund um den Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln müssen. Generell sind Kindersitze laut StVO für Kinder bis 12 Jahren oder mit einer Körpergröße von unter 150 Zentimetern vorgeschrieben.

Hesse rät, den Kindersitz hinter dem Beifahrersitz zu platzieren, wenn nur ein Kind im Auto mitgenommen werde. Dies gelte nicht nur als sicherster Platz im Fahrzeug sondern vereinfache auch das Ein- und Aussteigen. Fahrgemeinschaften rät der Experte vom TÜV Thüringen, ebenfalls auf eine ausreichende Verfügbarkeit von Kindersitzen zu achten und das strafbare Halten in zweiter Reihe unbedingt zu vermeiden. (ampnet/deg)

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