Ratgeber: Was tun bei einem Unfall im Ausland?

Sommer, Sonne, Urlaubsstimmung - und plötzlich kracht es.

Sommer, Sonne, Urlaubsstimmung - und plötzlich kracht es. Ein Verkehrsunfall im Urlaub kann ebenso passieren wie daheim. Doch wie verhält man sich in der Situation im Ausland richtig? Gut, wenn man sich vor Antritt der Reise informiert hat, ob es im Urlaubsland in Bezug auf die Verkehrsregeln Besonderheiten zu beachten gibt und was man dort bei einem Unfall zu beachten hat. In Europa erweist es sich zudem immer als vorteilhaft, wenn man im Bedarfsfall auf den europäischen Unfallbericht zurückgreifen kann.

Laut einer aktuellen Auswertung der HUK-Coburg ist die sommerliche Urlaubszeit immer auch Unfallzeit. Demnach ereigneten sich im vergangenen Jahr 43 Prozent aller Auslandsschäden in den Sommermonaten Juli bis September. Die durchschnittliche Schadenhöhe betrug dabei rund 3500 Euro. Die meisten Unfälle passierten nach dem Schadenranking der Versicherung in Italien mit 17 Prozent, danach folgten Österreich mit 16 Prozent und Frankreich mit 11 Prozent aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden. Am häufigsten kam es demnach beim Ein- und Ausparken zu Schäden. Auffahrunfälle waren die zweithäufigste Schadenursache im Ausland.

Früher hieß es vor einer Fahrt ins Ausland, rechtzeitig die grüne Versicherungskarte zu beantragen. Die wird von der eigenen Kfz-Versicherung kostenlos ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Auf der Karte sind alle relevanten Daten zu Fahrzeug und Versicherung vermerkt. Inzwischen ist die grüne Versicherungskarte in den EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein bei einem Unfall nicht mehr erforderlich. Sie kann aber hilfreich sein und Unklarheiten oder Missverständnissen vorbeugen, wie Experten wissen. In Ländern wie etwa Albanien, Bosnien-Herzegowina, der Türkei, Russland und Mazedonien geht es nicht ohne die grüne Karte.

Wie hierzulande gehört es auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu den ersten Pflichten eines Autofahrers, den Unfallort zu sichern. Dabei sollte vor dem Aussteigen zunächst die gelbe Warnweste angelegt werden. Sie zu tragen, ist in den meisten Ländern Europas inzwischen vorgeschrieben. Ohne eine solche Weste kann es gegebenenfalls teuer werden. Dann muss der Unfall protokolliert werden, am besten mit aussagefähigen Fotos.

Die für eine problemlose Schadensregulierung wichtigen Informationen werden alle in dem europäischen Unfallbericht abgefragt, den jeder Versicherer für seine Kunden bereithält. Aber Achtung: In Frankreich oder den Beneluxstaaten habe dieser Bericht eine ungleich größere Bedeutung als in Deutschland. Denn dort wird der Inhalt des Berichts mit der Unterschrift unwiderruflich anerkannt. Anmerkungen oder Widersprüche sollten daher unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt jeder Unfallbeteiligte am besten seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Ebenfalls wichtig zu wissen bei einem Unfall im Ausland: Dabei gilt in der Regel nationales Recht. Dies bedeutet, dass die Deckungssummen und die Kosten, die geltend zu machen sind, erheblich niedriger sein können als in Deutschland. Da kann sich - bei Mietwagen - eine sogenannte Mallorca-Police als sehr nützlich erweisen, die eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im europäischen Ausland angemietete Pkw ermöglicht.

Grundsätzlich empfehlen alle Experten, bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzuzuziehen und sich von den Beamten eine Kopie ihres Unfallprotokolls aushändigen zu lassen.

Eine wesentliche Erleichterung der Abwicklung von Unfallfolgen durch die jeweiligen Versicherungen bedeuten deren ausländische Regulierungsbeauftragte. Jede europäische Versicherung verfügt über solche Repräsentanten in jedem Mitgliedsland der Gemeinschaft. Sie helfen bei der Regulierung von Unfallschäden in deutscher Sprache. Außerdem stehen die Deutschen Autoversicherer über den kostenlosen Zentralruf (Inland: 0800 25 02 600, aus dem Ausland +49 40 300 330 300) Kunden im Fall der Fälle zur Seite.

Und wer ganz auf ,,Nummer sicher" gehen und sich den Urlaub auf keinen Fall durch unerfreuliche Pflichten versauen lassen will, der schließt eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung ab. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden. (ampnet/Sm)

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