Sicher mit Sack und Pack

Urlaubs-Zeit ist Packesel-Zeit. Wer mit dem Auto in die Ferien fährt, nimmt oft viel kleines und großes Gepäck mit. Doch das ganze Zeug muss sicher verstaut sein. Experten, wissen, wie es geht.


Urlaubs-Zeit ist Packesel-Zeit. Wer mit dem Auto in die Ferien fährt, nimmt oft viel kleines und großes Gepäck mit. Doch das ganze Zeug muss sicher verstaut sein. Experten, wissen, wie es geht. Klar, dass schwere und sperrige Gegenstände im Kofferraum verstaut werden - am besten vor oder direkt auf der Hinterachse.

In Kombis dürfen Gepäckstücke nicht über die Höhe der Rückbank hinaus gestapelt werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto ist höheres Beladen kein Problem, sagen Experten des Versicherers HUK Coburg.

Geregelt ist die Ladungssicherheit in der Straßenverkehrsordnung (StVO §22). Hier heißt es etwa, die Ladung sei so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen kann. Das betrifft nicht nur große Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten - zum Beispiel Handtaschen oder Handys - können sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in Wurfgeschosse verwandeln - mit hoher Verletzungsgefahr.

Darum verstaut man selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach. Vielen Urlaubern genügt der Stauraum ihres Pkw nicht. Sie montieren deshalb zusätzlich eine Box auf ihr Autodach. Hier sollte man die zulässige Dachlast ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit stets im Blick haben. In der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs lässt sich ablesen, wie schwer dieser zusätzliche Dachkoffer nach dem Beladen sein darf beziehungsweise welche Höchstgeschwindigkeit gefahren werden darf.

Manche Urlauber nehmen das eigene Fahrrad mit an Bord. Die meisten transportieren es auf einer Anhängerkupplung, auf der ein zusätzlicher Träger befestigt wird. Entscheidend hierbei sei - so die Fachleute - neben der zulässigen Trägerlast auch die Stützlast der Anhängerkupplung. Über beides informiert wieder die zu jedem Einzelteil gehörende Betriebserlaubnis. Darin steht auch, wie schnell man fahren darf, wenn man seine Räder chauffiert.

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