Wenn die Scheibe Risse hat

Scherben bringen Glück. Das sagt sich oft so leicht. Doch wenn es um die Windschutzscheibe eines Autos geht, können schon kleinste Steinchen beim Aufprall erhebliche Schäden anrichten. Was ist dann zu tun? Der TÜV Rheinland klärt auf.

Scherben bringen Glück. Das sagt sich oft so leicht. Doch wenn es um die Windschutzscheibe eines Autos geht, können schon kleinste Steinchen beim Aufprall erhebliche Schäden anrichten. Was ist dann zu tun? Der TÜV Rheinland klärt auf. Dank spezieller Reparaturverfahren hat ein Steinschlag für Fahrzeughalter aber nicht automatisch den Austausch der Scheibe zur Folge.

Doch diese Verfahren werden laut Experten nicht immer richtig angewendet. "Es kommt vor, dass Fahrzeuge mit reparierten Windschutzscheiben trotzdem durch die Hauptuntersuchung fallen", sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Grund sind häufig trübe Flecken um die zuvor beschädigten Bereiche - durch mangelhafte Reparaturarbeiten hervorgerufen.

Denn für diese Arbeiten schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Durchsicht durch die reparierte Stelle klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei bleiben muss. "Ist dies nicht der Fall, sollten Autofahrer die Reparatur beanstanden", sagt Rechtien.

In der Regel können Windschutzscheiben auch nur dann repariert werden, wenn der Durchmesser der Einschlagsstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und Innenscheibe sowie Kunststofffolie keine Beschädigungen aufweisen. Zudem dürfen entstandene Sprünge nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im Fernsichtfeld, einem knapp 30 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrerseite, dürfen ebenfalls nicht repariert werden - hier ist der Austausch der Scheibe zwingend notwendig.

Um Kosten zu sparen, ist die Reparatur dem Scheibenwechsel vorzuziehen. Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch so zwischen 600 und 1.300 Euro, eine Reparatur ist hingegen ab 120 Euro möglich. Kosten, für die eine Kaskoversicherung aufkommt. Eine Haftpflichtversicherung ist hingegen nicht ausreichend, betont der TÜV Rheinland.

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