Radweg-Unfall: Gericht fällt Grundsatz-Urteil

Wenn Fußgänger auf einem Radweg nicht aufpassen, kann es schmerzhaft werden - und teuer. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.


Wenn Fußgänger auf einem Radweg nicht aufpassen, kann es schmerzhaft werden - und teuer. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.

Auslöser war ein Zusammenstoß zwischen einem Rennradfahrer und einem Fußgänger, der ohne zu schauen von einem Grundstück auf den Radweg getreten war. Beim Zusammenstoß wurden beide Beteiligte verletzt. Der Fußgänger verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Denn: Der Rennradfahrer sei schneller als 20 km/h sowie mit einem Abstand von weniger als einem Meter zur Hecke auf dem Geh- und Radweg gefahren.

Das Gericht wies die Klage ab (AZ: 14 U 102/18). Dem Kläger sei es nicht gelungen, dem Radfahrer die Schuld an dem Unfall nachzuweisen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wertet diese Entscheidung als künftige Richtschnur für Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrern auf Radwegen.

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