Autofahren ist nichts für Narren

Karneval - oder Fasching -, Alkohol und Autofahren passen definitiv nicht zusammen. Denn schon ein, zwei Gläser reichen aus, um nicht nur den Führerschein und eine Menge Geld zu riskieren.


Karneval - oder Fasching -, Alkohol und Autofahren passen definitiv nicht zusammen. Denn schon ein, zwei Gläser reichen aus, um nicht nur den Führerschein und eine Menge Geld zu riskieren.

Wer im Straßenverkehr etwa durch Schlangenlinien oder zu dichtes Auffahren auffällt, kann schon ab 0,3 Promille mit Fahrverbot, Punkten und einem Bußgeld rechnen. Wer mit 0,5 Promille kontrolliert wird, ist mit mindestens 500 Euro dabei - plus Führerscheinentzug und zwei Punkte. Und je weiter der Pegel steigt, desto drastischer wird die Alkoholfahrt geahndet.

Aber es kommt noch schlimmer. Denn war bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das laut der HUK-Coburg auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Wie drastisch, hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab.

Grundsätzlich gilt: Wenn sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen lässt, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die sogenannte Trunkenheitsklausel. Und die befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht: Sie reguliert zwar den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Dabei kann sie sich maximal 5.000 Euro zurückholen.

In der Kasko-Versicherung sind die Bedingungen noch härter: Hier kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und muss dann nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Zur Orientierung: Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. "Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen", so die Experten. Entscheidend ist immer die Ursächlichkeit für die Karambolage.

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