Fahrverbote: Dicke Luft auch in Köln und Bonn

Jetzt droht auch Köln und Bonn ein Dieselfahrverbot: Das Verwaltungsgericht Köln hat heute entschieden, dass beide Städte Dieselfahrverbote ab April nächsten Jahres für den Fall verhängen müssen, dass die Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte mit anderen Maßnahmen kurzfristig nicht einzuhalten sind.


Jetzt droht auch Köln und Bonn ein Dieselfahrverbot: Das Verwaltungsgericht Köln hat heute entschieden, dass beide Städte Fahrverbote ab April nächsten Jahres für den Fall verhängen müssen, dass die Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte mit anderen Maßnahmen kurzfristig nicht einzuhalten sind. In Köln sind solche Fahrverbote zonenbezogen, in Bonn streckenbezogen (Aktenzeichen: 13 K 6682/15 und 13 K 6684/15).

Damit hat das Gericht der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bezirksregierung Köln entsprochen. Das Gericht ließ sich bei seiner Urteilsfindung auch nicht vom Hinweis der Handwerkskammer Köln beeindrucken, dass die hohen Schadstoffwerte, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Köln gemessen hat, falsch seien. Bei eigenen Messungen hatte die Kammer niedrigere Werte festgestellt als das Landesamt. Heftig kritisierte der Vorsitzende Richter, Michael Huschens, im Prozess das Verhalten der Städte Köln und Bonn sowie der Bezirksregierung. Die EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe würden schon seit 2010 gelten und würden noch immer nicht eingehalten. "Das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen, und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden", so der Richter.

Für Bonn bedeutet das ab April 2019 streckenbezogene Fahrverbote auf der Straße Belderberg für "Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3" - so eine Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Auf der Reuterstraße müsse das Fahrverbot Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5/V-Motoren und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 erfassen. Zudem muss die städtische Busflotte im Hinblick auf die Immissionssituation am Belderberg zeitnah mit SCRT-Filtern nachgerüstet werden.

In Köln betrifft das Fahrverbaut laut Verwaltungsgericht die gesamte grüne Umweltzone. Nicht mehr einfahren dürfen ab April Diesel mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 sind dort auch Euro 5-Diesel verboten.

Vertreter des zuständigen Regierungsbezirks hatten hingegen geltend gemacht, dass alternative Maßnahmen wie bessere Ampelschaltungen und modernere Fahrzeuge den Schadstoffgehalt absenken würden. Huschens dazu: "Hier geht es um die Gegenwart und nicht um Zukunftsmusik." Mit dem Urteil, das die Bezirksregierung Köln noch anfechten könnte, ist die Zahl der Städte mit möglichen Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge auf zehn angewachsen. In Hamburg wird ein solches Verbot bereits praktiziert. Nach Köln und Bonn zieht die Deutsche Umwelthilfe aktuell in 36 weiteren Städten für Fahrverbote zu Felde - darunter Wiesbaden und Darmstadt.

STARTSEITE