Mehr Rechte für Fluggäste

Das werden Fluggäste sicher gerne hören: Passagiere haben jetzt auch außerhalb der EU einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Anschlussflüge verspätet sind. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.


Das werden Fluggäste sicher gerne hören: Passagiere haben jetzt auch außerhalb der EU einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Anschlussflüge verspätet sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Zwischenlandungen in Staaten außerhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer einzigen Buchung waren und der Abflugsort sich innerhalb der EU befand, so die Begründung der Luxemburger Richter.

Im konkreten Fall hatte eine Deutsche bei Royal Air Maroc einen Flug von Berlin nach Agadir in Marokko gebucht. In Casablanca musste sie umsteigen und einen Anschlussflug nehmen. Doch der gebuchte Anschlussflug wurde ihr verweigert. Ihr Sitzplatz sei anderweitig vergeben worden, hieß es. Der nächste Anschlussflug erfolgte mit vier Stunden Verspätung. Die Airline verweigerte eine Entschädigung. Begründung: Die europäische Fluggastrechteverordnung gelte nicht in Marokko.

Der EuGH gab aber der Deutschen recht. Der Abflug in Berlin und der Anschlussflug in Marokko seien wie ein und derselbe Flug anzusehen. Deshalb gelte die Fluggastrechteverordnung. Und deshalb habe die Klägerin auch einen Anspruch auf Entschädigung (Rechtssache C-537/17 ), heißt es dazu bei "tagesschau.de".

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