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mid Groß-Gerau - Saftig: Die Bußgelder für Falschparken oder Geschwindigkeits-Übertretungen werden teils mehr als verdoppelt. Johannes von Rüden / Stockfotos-MG

Der Bußgeldkatalog wächst

Um weitere Tatbestände soll der Bußgeldkatalog ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Die geplanten härteren Fahrverbote finden aber nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr.


Um weitere Tatbestände soll der Bußgeldkatalog ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Die geplanten härteren Fahrverbote finden aber nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt.

Neue Tatbestände: Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte man sich zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen.

Die StVO-Novelle peilt an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen.

Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den Halter dann bis zu 55 Euro, statt wie bisher 15 Euro. Noch teurer ist es, mit dem Auto einen Fahrrad- und Gehweg zu blockieren oder in zweiter Reihe zu parken. Dann werden bis zu 110 Euro fällig. Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Auto-Posing. Wer unnötig viel hin- und herfährt und wenn das zur Lärm- oder Abgasbelästigung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro statt aktuell 20 Euro rechnen.

Jedoch: Die härteren Fahrverbotsregelungen kommen mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht. Ursprünglich sah die StVO-Novelle aus dem Frühjahr 2020 vor, bereits für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h Fahrverbote zu verhängen. Autofahrer und Verbände kritisierten diesen Grenzwert als zu streng und unverhältnismäßig. Nun wurde diese Änderung wieder aus der Novelle gestrichen. Wie beim aktuell gültigen Bußgeldkatalog soll auch zukünftig erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot verhängt werden.

Am 17. September 2021 will sich der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen StVO-Novelle befassen. Erst nach Zustimmung des Bundesrats kann der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten.

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