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Auch Kinder können im Straßenverkehr für ihre Handlungen verantwortlich sein Foto: SP-X

Recht: Kinder haften bei Unfall - Elfjähriger muss Gefahren erkennen

Kinder sind an Unfällen auch im rechtlichen Sinne nicht immer komplett unschuldig. Ein Gericht hat nun gegen einen Elfjährigen entschieden.  

Auch Kinder können bei einem Verkehrsunfall haftbar gemacht werden. Das hat das Oberlandesgericht München im Fall eines Elfjährigen Radfahrers entschieden. Der Junge hatte beim Überqueren der Straße einem Autofahrer die Vorfahrt genommen, wodurch dieser stark bremsen musste und sich dabei an der Schulter verletzte. Der Mann verlangte daraufhin von der Haftpflichtversicherung des Kindes Schadenersatz.  

Nachdem der Junge in erster Instanz von der Haftung freigesprochen worden war, sah das Oberlandesgericht eine 50-prozentige Mitschuld bei ihm. Der Junge sei mit 11 Jahren alt genug gewesen, um Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten. Die andere Hälfte der Haftung trifft den Autofahrer; er hätte ebenfalls sorgfältiger sein müssen. Zudem sei ein Kind im Straßenverkehr besonders schutzwürdig. (Az.: 10 U 449/20)

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