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Stefan Ehl, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS Foto: KÜS

Leser fragen - Experten antworten - Wann darf ich bei Dauerrot fahren?

Es gibt Situationen, da will eine Ampel einfach nicht auf Grün springen. In solchen Fällen darf man auch bei Rot fahren, sofern man ,,angemessen' lang gewartet hat. Was jedoch angemessen ist, ist nicht eindeutig geregelt.

Frage: ,,Neulich ist eine von mir oft frequentierte und bestens bekannte Ampel vermutlich aufgrund einer Störung nicht auf Grün gesprungen. Nach gefühlt 5 Minuten bin ich dann bei Rot rüber. Mein Hintermann hat gehupt und ist stehengeblieben. Habe ich was falsch gemacht?"

Antwort von Stefan Ehl, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: ,,Ampelfehlschaltungen sind ein im Alltag eher seltenes Ereignis, weshalb sich die meisten Autofahrer in einer solchen Situation oft verunsichert zeigen. Zudem gibt es für diesen Fall keine vollkommen eindeutige rechtliche Grundlage, was zusätzlich für Verunsicherung sorgt. Der Gesetzgeber lässt die ,,Rotsünde" nämlich nur nach ,,angemessener Wartezeit" durchgehen, die übrigens situationsabhängig unterschiedlich ausfallen kann.

Als groben Richtwert gelten 5 Minuten, die man sich bei einer dauerroten Ampel schon gedulden sollte. Das Oberlandesgericht Hamm hat Ende der 1990er-Jahre einen Autofahrer zu einem fahrlässigen Rotlichtverstoß verurteilt, weil sich dieser nur drei Minuten gedulden mochte. (Az.: 2 Ss OWi 486/99) Juristen empfehlen deshalb eine Wartezeit von mindestens 5 Minuten. Insofern haben Sie korrekt gehandelt.

Allerdings sind selbst 5 Minuten Wartezeit noch kein Freibrief. In manchen Fällen kann eine Rotphase besonders lang ausfallen, weil gleich mehrere Fahrzeuge des oftmals vorrangigen öffentlichen Nahverkehrs elektronisch durchgewunken werden. Das kann in einigen Fällen dauern. Handelt es sich um große Kreuzungen, auf denen Busse und Straßenbahnen verkehren, sind in manchen Situationen tatsächlich auch Wartezeiten von mehr als 5 Minuten möglich. Wer dennoch fährt, begeht einen Rotverstoß.

Wer nach einer selbst unter objektiven Gesichtspunkten langen Wartezeit das Risiko eingeht, in eine Kreuzung zu fahren, sollte sich in jedem Fall absichern, dabei niemandem die Vorfahrt zu nehmen. Eine Gefährdung muss in jedem Fall ausgeschlossen sein. Sollte es dann nämlich zu einem Unfall kommen, wird man als Verursacher möglicherweise die volle Verantwortung und womöglich auch die volle Schuld dafür übernehmen müssen. Darüber hinaus wird man noch fürs Rotvergehen selbst bestraft. Angesichts einder längeren Wartezeit wird es sich in jeden Fall zudem um um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handeln, der mit mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird."

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