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@ Die_Iry (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Kfz-Versicherung in Zeiten von Corona

Ohne eine Kfz-Versicherung gibt es in Deutschland auch keine Fahrzeugzulassung. Ob sich eine Teilkasko- oder sogar eine Vollkaskoversicherung lohnt und wie es mit der Kfz-Versicherung in Zeiten von Corona aussieht, mehr zu diesem Thema im folgenden Artikel.

Welche Kfz-Versicherung ist die richtige?

Die geeignete Kfz-Versicherung, die optimal auf die eigenen Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnitten ist, lässt sich durch einen Vergleich relativ leicht ermitteln. Bevor man sich jedoch für eine neue Kfz-Versicherung entscheidet, sollte man stets die aktuellen Tarife miteinander vergleichen. Hier gibt es in vielen Fällen gigantische Unterschiede zwischen den preiswertesten und den teuersten Anbietern. Um einen detaillierten Vergleich durchführen zu können, sind alle relevanten Daten zum Fahrzeug und dem persönlichen Fahrverhalten notwendig. Der 30. November ist in vielen Fällen der Stichtag für einen Wechsel der Autoversicherung.

Bis zu diesem Datum sollte die aktuelle Kfz-Versicherung gekündigt werden. Allerdings sollte man keinesfalls voreilige Schlüsse ziehen und sich für die nächstbeste Versicherung entscheiden. Alle Service-Optionen und Kontaktmöglichkeiten der neuen Fahrzeugversicherung sollten genau unter die Lupe genommen werden. Denn gerade in den aktuellen Pandemiezeiten ist eventuell sogar eine kilometergenaue Abrechnung lohnenswert, wie sie bei der Friday Kfz-Versicherung erhältlich ist. Im Rahmen einer solchen Kfz-Versicherung wird beim Abschluss eine individuelle Anzahl von Kilometern angegeben. Falls am Ende des Jahres weniger Kilometer gefahren wurden, erhält man eine gewisse Geldsumme wieder zurückerstattet.

Vollkasko- und Teilkaskoversicherung im Überblick

Während eine Kfz-Versicherung Pflicht ist, sind sowohl Vollkasko- als auch die Teilkaskoversicherung freiwillig. Bei Gebrauchtfahrzeugen mit einem geringen Wert ist die normale Kfz-Versicherung in der Regel völlig ausreichend. Bei neueren Fahrzeugen mit einem höheren Wert sollte man über den Abschluss einer Teilkaskoversicherung nachdenken. Bei Neuwagen und teuren Gebrauchten raten viele Experten sogar dazu, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Doch warum reicht eine normale Kfz-Versicherung bei teuren Fahrzeugen nicht aus? Falls es zu einem Unfall kommt, dann kommt eine Kfz-Versicherung für alle Schäden auf, die sich die anderen Verkehrsteilnehmen dabei zuziehen. Das können beispielsweise Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer sein. Die Kosten für die Reparatur werden allerdings nicht von der Kfz-Versicherung übernommen. An dieser Stelle kommen Teil- und Vollkaskoversicherungen ins Spiel.

Was sichern Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen ab?

Aktuellen Umfragen zufolge sind lediglich 20 Prozent der Autofahrer in Deutschland mit ihrer Fahrzeugversicherung zufrieden. Weitere 30 Prozent haben für den Ernstfall eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, für die die Autobesitzer in der Regel einen Aufpreis von 90 Euro dazuzahlen. Sollte es zu einem Einbruch oder Diebstahl kommen, beteiligt sich die Teilkaskoversicherung an der Deckung der entstandenen Kosten. Außerdem kommt die Teilkaskoversicherung bei Schäden, wie beispielsweise Glasbruch an der Frontscheibe, ebenfalls zum Einsatz. Im Rahmen einer Vollkaskoversicherung ist bereits eine Teilkaskoversicherung enthalten. Eine Teilkaskoversicherung bietet den höchstmöglichen Schutz. So schützt sie den Fahrer auch bei Unfällen, die er selbst verschuldet hat. Konkret bedeutet das, wenn der Fahrer einen Unfall verschuldet, kommt die Vollkaskoversicherung für alle Schäden am Fahrzeug auf.

Selbstbeteiligung kann sich durchaus lohnen

Fast jede Kfz-Versicherung in Deutschland bietet die Möglichkeit der Selbstbeteiligung. Im Ernstfall muss man also nicht für alle Kosten selbst aufkommen, sondern ein Teil der entstandenen Schäden wird von dem Versicherer übernommen. Obwohl eine Kfz-Versicherung mit Selbstbeteiligung am Anfang mit höheren Kosten verbunden ist, reduziert sich allerdings der monatliche Beitrag massiv. Bei der Teilkaskoversicherung empfehlen Experten eine Selbstbeteiligung in Höhe zwischen 150 und 200 Euro.

Bei einer Vollkaskoversicherung kann die Selbstbeteiligung jedoch durchaus mehr als 300 Euro betragen. Doch was ist mit kleineren Schäden, welche durch die Selbstbeteiligung gedeckt werden? Wenn man möchte, dann muss man diese überhaupt nicht der Versicherung melden. Die Reparaturkosten für kleinere Schäden müssen Autofahrer ohnehin aus eigener Tasche bezahlen. Wenn die Versicherung von dem kleinen Unfallschaden nichts mitbekommt, dann bleibt auch die Schadensfreiheitsklasse erhalten. Ansonst muss man einen höheren Beitragssatz in Kauf nehmen.

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