Wenn es in der Einbahnstraße kracht

'Aber der darf doch da gar nicht...' Wenn Autofahrer in einer Einbahnstraße diese Worte von sich geben, wird's meist eng. Und es kann teuer werden, wenn ihnen ein Fahrzeug mit Sonderrechten entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung entgegenkommt.


"Aber der darf doch da gar nicht..." Wenn Autofahrer in einer Einbahnstraße diese Worte von sich geben, wird's meist eng. Und es kann teuer werden, wenn ihnen ein Fahrzeug mit Sonderrechten entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung entgegenkommt.

Im konkreten Fall war ein Autofahrer laut der ARAG Experten auf einem Autobahnrastplatz rückwärts aus einer Parklücke gefahren. Dabei hatte er sich nur vergewissert, dass die eine, vermeintlich erlaubte Fahrtrichtung frei war und war anschließend mit einem Fahrzeug der Autobahnmeisterei zusammengestoßen, das die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung befuhr.

Weil die Besatzung des Lkw im Einsatz war und von ihrem Sonderrecht Gebrauch gemacht hatte, blieb der geschockte Ausparker auf den Unfallkosten sitzen. (Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen: 4 U 11/18)

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